Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.207
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Schülerhorte)
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Horte), Zl. KA-10/2005, wurde am
13.6.2005 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen
hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, deren Umsetzung
nunmehr hinterfragt worden ist.
Im Zuge der Durchleuchtung der Einnahmensituation hat die Kontrollabteilung in die
Förderungsansuchen zu den Personalkosten betreffend das Kindergarten- und
Hortjahr 2003/2004 Einsicht genommen und in diesem Rahmen den organisatorischen Ablauf der Antragstellung sowie die rechnerische Richtigkeit der
diesbezüglichen Zahlungseingänge überprüft. Anhand der vorgelegten Unterlagen
wurde dabei festgestellt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck für die von ihr in diesem
Zeitraum betriebenen Einrichtungen einen Förderungsanspruch in der Höhe von
insgesamt € 1.785.860,00 hatte. Davon entfielen auf die 28 Kindergärten
€ 1.376.439,00 und auf die 9 Horte € 409.421,00. Tatsächlich hat das Land Tirol die
Personalkosten mit insgesamt € 1.777.867,00 gefördert. Die daraus resultierende
Differenz zu Ungunsten der Stadt in Höhe von rd. € 8 Tsd. betraf den Bereich der
Kindergärten und konnte weder von der anordnungsberechtigten Dienststelle
(Amt für Personalwesen) noch von dem die förderungsrelevanten Grundlagen
liefernden Referat (Kinderbetreuungseinrichtungen) aufgeklärt werden.
Im Zuge der Stellungnahme hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung mitgeteilt,
dass eine Überprüfung der gegenständlichen Angelegenheit mit der zuständigen
Sachbearbeiterin des Landes im Gange, aber noch nicht abgeschlossen sei. Eine
entsprechende Stellungnahme des Amtes könne daher erst nach Klärung des Sachverhaltes erfolgen.
Zum Ausgang der Sache befragt, hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung anlässlich der Follow up-Einschau 2005 berichtet, dass die aufgezeigte Differenz seitens
der zuständigen Fachabteilung des Landes aufgrund der seinerzeitigen Abrechnungsmodalitäten bzw. aufgrund eines personellen Wechsels in der Sachbearbeitung
nicht mehr geklärt werden konnte.
Resumierend hat die Kontrollabteilung empfohlen, das gesamte Handling im Zusammenhang mit der Abwicklung der Personalkostenförderung einschließlich der
Anordnungsberechtigung dem Amt für Kinder- und Jugendbetreuung als betroffener
Fachdienststelle zu überantworten und künftig auf einen korrekten Eingang der
Förderungsmittel bedacht zu sein.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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