Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.208

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Im Rahmen des Follow up 2005 war festzustellen, dass hinsichtlich des Handlings der
Beiträge des Landes zum Personalaufwand der städt. Kindergärten und Horte der
Empfehlung der Kontrollabteilung insofern nachgekommen worden ist, als inzwischen
die buchhalterischen Voraussetzungen bei den beiden Voranschlagsposten
2.240000.861101
-Kindergärten

lfd.
Transferzahlungen
Land
sowie
2.250000.861101 – Schülerhorte – lfd. Transferzahlungen Land geschaffen und die
Anordnungsberechtigung von 1200 (Personalwesen) auf 5700 (Kinder- und Jugendbetreuung) geändert worden ist. Wie das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
weiters versichert hat, wurde, um eine möglichst exakte Überprüfung des
Zahlungseinganges zu gewährleisten, mit der für die Abwicklung der
Förderungsmaßnahmen zuständigen Abteilung „Bildung“ vereinbart, dass diese
zusätzlich zum Zweck der Überprüfung eine Übersichtstabelle über die
entsprechenden Auszahlungen, gesondert nach Betrieben sowie die aktuelle
Berechnungsgrundlage der Fachabteilung für das jeweilige Beschäftigungsjahr
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Prüfung auch stichprobenartig in diverse
Ermäßigungsansuchen sowohl für Kindergärten als auch Schülerhorte für das Jahr
2004/2005 Einsicht genommen und dabei mehrere Empfehlungen ausgesprochen,
denen das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung lt. damaliger Stellungnahme
nachkommen wird bzw. nachgekommen ist.
Im Wesentlichen handelte es sich dabei um einige kleinere Ungereimtheiten beim
Ausfüllen der Antragsformulare. Die Kontrollabteilung empfahl u.a.
-

allfällige Neuberechnungen auf der dafür vorgesehenen Seite des Ansuchens
separat vorzunehmen;
bei allen Antragstellern, die Sozialhilfe beziehen, eine Notiz über den Zeitraum des
Sozialhilfebezuges anzubringen oder eine Kopie des Bescheides beizulegen. Nach
Ablauf dieser Frist müsste dann ein derartiger Anspruch erneut geprüft werden;
in den dafür vorgesehenen Zeilen des Formulares die Art des anrechenbaren Abzuges (Wohnbaudarlehen, Schulgelder etc.) genau zu definieren.

Auf die Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit die oa. Empfehlungen umgesetzt
wurden, teilte das betreffende Amt mit, dass alle mit den Ermäßigungsansuchen
befassten Mitarbeiter angehalten wurden, die Anträge exakt in den vorgegebenen
Zeilen zu berechnen.
Auf jedem Ermäßigungsformular bestätigen die Eltern durch ihre Unterschrift die
Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie jede finanzielle Änderung umgehend
mitzuteilen. Sozialhilfeempfänger werden darüber hinaus mit der Einbringung des
Ermäßigungsansuchens aufgefordert, jede Aktualisierung ihres Sozialhilfebescheides
umgehend vorzulegen. In der Regel kommen Sozialhilfeempfänger dieser
Aufforderung vorbildlich nach. Im Zuge des neuen Kindergartenprogrammes wird
geprüft werden, inwiefern und in welcher Form eine gesonderte Evidenthaltung
dieser Ansuchen möglich ist.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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