Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.209

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Die Seite 4 der Ermäßigungsansuchen wurde sofort dahingehend abgeändert, als
dass nunmehr die erforderlichen Unterlagen als auch allfällige anrechenbare
Darlehensrückzahlungen punktativ angeführt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit den Vorschreibungen der Kindergartenbeiträge hat die
Kontrollabteilung stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Aus den zur Verfügung
gestellten Unterlagen wurden willkürlich einige Einzelfälle ausgewählt und auf ihre
Übereinstimmung mit den gültigen Tarifen und Ermäßigungsrichtlinien überprüft. Die
aufgezeigten Differenzen wurden dem zuständigen Sachbearbeiter des Referates
Kinderbetreuungseinrichtungen zur Kenntnis gebracht und nach Möglichkeit sofort
bereinigt.
Die in einem Fall ausgesprochene Empfehlung betraf einen in Privatkonkurs
befindlichen, als Vollzahler eingestuften, Zahlungspflichtigen. Im Rahmen des
Konkursverfahrens wurde für die bestandene Forderung ein Zahlungsplan und für die
nach dem Konkurs entstandenen Forderungen eine monatliche Ratenzahlung
vereinbart. Es schien jedoch absehbar, dass der Schuldner trotz seiner Bemühungen
kaum in der Lage sein würde, den weiterhin anfallenden Beitragszahlungen in voller
Höhe nachzukommen. Die Kontrollabteilung empfahl, mit dem Betreffenden Kontakt
aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Tarifermäßigung zu prüfen, da die
Zahlungsverpflichtungen aus einem Privatkonkurs sicher ein Kriterium bei den
Ermäßigungsrichtlinien darstellen würden. Im Anhörungsverfahren dazu wurde
mitgeteilt, dass diese Möglichkeit umgehend geprüft werden wird.
Im Rahmen der Stellungnahme zur aktuellen Follow up-Einschau erklärte das
betreffende Amt u.a. dass in diesem speziellen Anlassfall die Leiterin des Betriebes
den Zahlungspflichtigen auf eine erneute Ansprache hin nicht dazu bewegen konnte,
im Amt ein Ermäßigungsansuchen einzubringen, mit der Bemerkung, „dass beide
Eltern berufstätig sind“.
Generell dazu wurde, um eine einheitliche Vorgangsweise zu gewährleisten,
betreffend die Abschreibungen bei Schuldenregulierungsverfahren/Privatkonkursen
(„Beitragsbefreiung“) die betreibende RA-Kanzlei kontaktiert. Der betreffende Anwalt
ist der Meinung, dass derartige Fälle individuell entschieden werden sollten. Wenn
gewünscht wird, dass Zahlungspflichtige bei Privatkonkursen automatisch befreit
werden sollen, würde der betreibende Anwalt zur nicht weiteren Betreibung solcher
Forderungen seitens des Stadtmagistrates eine Weisung benötigen.
Das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung vertritt die Meinung, dass diese
Problematik am ehesten ämterübergreifend mittels Grundsatzbeschluss zu klären
wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Erleichterung der Administration und Kommunikation wurde im Jahr 2004
begonnen, sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen an das städtische PC-Netz
anzuschließen. Zum Prüfungszeitpunkt war dieses Projekt allerdings noch nicht ganz

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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