Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.210
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abgeschlossen, sollte aber im Laufe des Jahres 2005 finalisiert werden. Zusätzlich
besteht seit Jänner 2005 die Möglichkeit, die Kindergarten-Voranmeldung per
Internet durchzuführen. Im Zusammenhang damit empfahl die Kontrollabteilung, in
enger Zusammenarbeit mit den involvierten Sachbearbeitern und den jeweiligen
Kindergarten- bzw. Schülerhortleiterinnen die Möglichkeiten dieser EDV-Vernetzung
zu nutzen, um den Verwaltungsaufwand zu erleichtern bzw. zu verkürzen, um so
einige Fehlerquellen von Vorneherein auszuschließen.
Im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens wurde dazu berichtet, dass ab der
vollständigen Vernetzung die auf dem Wege der Online-Voranmeldung in den
Betrieben vorliegenden Daten im Zuge der tatsächlichen Anmeldung seitens der
unterfertigenden Erziehungsberechtigten verwendet und alle Meldedaten, die
betreuten Kinder und Jugendlichen betreffend, EDV-mäßig in den Betrieben erfasst
und eine Vernetzung mit den Amtsdaten angestrebt wird. Das neue Kindergartenund Hortprogramm, das gemeinsam mit dem Amt für Information und Organisation
entwickelt wurde, wird ab dem Beschäftigungsjahr 2005/06 umgesetzt und wird alle
Anforderungen erfüllen, die von der Kontrollabteilung gefordert worden sind.
Bei der Follow up-Einschau 2005 wurde vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
mitgeteilt, dass mit Beginn des Betriebsjahres 2005/2006 alle Betriebe (bis auf
Hötting, Schülerhort und Kindergarten O-Dorf) an das städt. PC-Netz angeschlossen
worden sind. Es ist somit ein direkter Zugang Kindergarten/Hort – Amt gegeben und
können Differenzen zwischen erfasster und tatsächlicher Kinderzahl, Leistungen etc.
weitestgehend vermieden werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat anhand der zur Verfügung gestellten Zahlen aus dem vorläufigen Rechnungsabschluss 2004 die noch ausstehenden Kindergarten- und Hortbeiträge (ohne Mittagstisch) näher untersucht. In diesem Zusammenhang wurde u.a.
festgehalten, dass nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters Einzelforderungen
bis € 360,00 vom Referat Kinderbetreuungseinrichtungen selbständig abgeschrieben
werden, sofern dies vom betreibenden Anwalt empfohlen wurde. Dieses Pouvoirs zur
selbständigen Abschreibung von Forderungen stützt sich auf den StS-Beschus vom
19.7.1995, in dem die MA IV ermächtigt wurde, im Einzelfall bei ihr anhängige
Hauptforderungen bis zu einem Betrag von € 360,00 (damals ATS 5.000,00) zzgl.
Nebenkosten von sich aus abzusetzen, falls auf Grund der Aktenlage die Forderung
uneinbringlich oder zweifelhaft ist oder mit ihrer Uneinbringlichkeit zu rechnen ist.
Nachdem die MA IV mit der Betreibung und Abschreibung von Forderungen für den
Bereich Kinder- und Jugendbetreuung nicht mehr befasst ist, wurde empfohlen, den
oben zitierten StS-Beschluss in Bezug auf die Ermächtigung aktualisieren zu lassen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde seitens des Amtes keine Äußerung zu
diesem Punkt abgegeben.
In der Stellungnahme zur diesjährigen Follow up-Einschau wurde erklärt, dass ein
Ansuchen auf Aktualisierung des in Rede stehenden StS-Beschlusses in Bezug auf die
Ermächtigung bislang nicht eingebracht worden sei, weil laut MA I/Amt für
Präsidialangelegenheiten bereits von dort ein StS-Ansuchen auf Anhebung der
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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