Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.214

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
67

Zu den in der vorläufigen Jahresrechnung 2004 beim TA „Kindergärten“ (TA 24000)
ausgewiesenen Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von
KFZ-Abstellplätzen hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass es sich dabei um den
Kostenbeitrag von Bediensteten eines Kindergartens für die Benützung von 3 im
dortigen Objekt befindlichen Tiefgaragenstellplätzen handelte. Die Vorschreibung und
Einhebung dieser Entgelte stützt sich auf eine im Jahr 1995 vom Stadtsenat
beschlossene Gebührenpflicht im Zusammenhang mit dem Parken privater Kraftfahrzeuge auf verfügbaren Freiflächen in Schulen, Kindergärten und Horten. Die
Kontrollabteilung wies darauf hin, dass Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte
Parkflächen in der Parkraumbewirtschaftung unterliegenden Bereichen nach den
Bestimmungen des EStG grundsätzlich einer Sachbezugsbewertung zu unterziehen
sind. Nachdem dies bislang nicht geschehen ist, wurde empfohlen, sämtliche den
Kindergärten und Schülerhorten zur Verfügung gestellten und in Bereichen der
Parkraumbewirtschaftung gelegenen Stellplätze bzw. die hiefür nutzungsberechtigten
MitarbeiterInnen zu erheben und das Amt für Personalwesen bezüglich der
Durchführung einer ordnungsgemäßen Sachbezugsbewertung zu kontaktieren.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass die seinerzeit ermittelten Daten vom
neu geschaffenen Amt für Kinder- und Jugendbetreuung im Jahr 2004 1:1
übernommen worden seien, aus der Sicht des Amtes aber erwogen werde, die
Angelegenheit im Sinne einer Einheitlichkeit hinkünftig über die IIG & Co KEG
abzuwickeln. Dieser Intention konnte sich die Kontrollabteilung nicht anschließen,
weil die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Kindergarten- und Hortpersonales im
Zuständigkeitsbereich des Besoldungsreferates liegt. Seitens des Amtes für Personalwesen wurde diesbezüglich bekundet, dass, bei einer entsprechenden Meldung an die
Besoldung, der Sachbezug wie in anderen Fällen monatlich vom Monatsentgelt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden wird.
Die neuerliche Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen des Follow up 2005 über die
in diesem Zusammenhang getroffenen Veranlassungen hat ergeben, dass sowohl die
Anzahl als auch der Bedarf an Autoabstellplätzen für die MitarbeiterInnen der
Kindergärten und Schülerhorte in Bereichen, die der Parkraumbewirtschaftung unterliegen, erhoben worden seien. Allerdings möchte das Amt hier analog dem Amt für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft vorgehen, um eine einheitliche Beurteilung der
Stellflächen sicherzustellen. Dort würden zwei Drittel der vereinnahmten Gelder für
die kostenpflichtigen Parkflächen wieder refundiert werden. Eine objektive Vorgangsweise würde dadurch erzielt werden, dass eine fachkundige Person die verfügbaren
Stellflächen pro Betrieb ermittle. Das Amt werde diesbezüglich magistratsinterne
Gespräche führen und eine Lösung finden. Es dürfe angemerkt werden, dass z.B. die
Schulen, die eng mit den Kindergärten und Schülerhorten kooperieren, drei
Stellflächen unentgeltlich benutzen könnten. Auch solle die besondere Situation der
Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden (Kindergarten - Zubringer-/Abholzonen).
Jedenfalls sei das Amt bestrebt, hier eine möglichst gerechte Vorgangsweise unter
Einhaltung der fiskalischen Vorgaben im Hinblick auf die spezielle Situation sicherzustellen.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

43