Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf
- S.27
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13.
I-RA 1228/2009
Stadtgemeinde Innsbruck, Veräußerung von Grundstücksflächen nach erfolgter Grundstücksteilung im Bereich Riedgasse/Fallbachgasse an die
BauArt Immobilien GesmbH bzw.
deren alleiniger Gesellschafter
Ing. Spirk Heinrich
geb. 25.9.1967, das Grundstück .24
in EZ 516 mit einer (neuen) Fläche
von 78 m² und das Grundstück .23 in
EZ 517 mit einer (neuen) Fläche von
60 m², beide Grundbuch 81113 Innsbruck.
3.
Der Kaufpreis für das Grundstück .24
mit 78 m² und Grundstück .23 mit
60 m², sohin Grundstücksflächen mit
gesamt 138 m², wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
4.
Der Kaufpreis ist in jeweils zwei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wobei
die erste Rate binnen drei Wochen
nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages, und die
zweite Rate binnen drei Wochen nach
grundbücherlicher Durchführung des
Rechtsgeschäftes und Zustellung des
entsprechenden Grundbuchsbeschlusses zur Zahlung fällig ist.
5.
Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der rechtskräftigen Erlassung des Ergänzenden
Bebauungsplanes in diesem Bereich.
6.
Der/die KäuferIn tritt in den mit Peter
Wacker geschlossenen Mietvertrag
vom 9.4.2003 betreffend Teilflächen
des Grundstückes .23 und Grundstückes .24, KG Innsbruck, zur Errichtung von Kfz-Abstellplätzen ein.
7.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes. Sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen
Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere
die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr und die Kosten der Beglaubigungen, trägt die BauArt Immobilien GmbH bzw. Ing. Heinrich Spirk.
Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.2.2012:
1.
Aufgrund der Planurkunde, GZ 9279,
der Vermessung Mosbacher-Danzberger, werden nachstehende Grundstücksveränderungen vorgenommen:
a) aus Grundstück .24 in EZ 516 mit
einer Fläche von 115 m² die Abschreibung des Trennstücks 1 mit
einer Fläche von 37 m² und Vereinigung dieses Trennstücks 1 mit
Grundstück 1014 in EZ 716 (öffentliches Gut der Stadt Innsbruck)
b) aus Grundstück .23 in EZ 517 mit
einer Fläche von 76 m² die Abschreibung des Trennstücks 2 mit
einer Fläche von 32 m² und Vereinigung dieses Trennstücks 2 mit
Grundstück 1016 in EZ 716 (öffentliches Gut der Stadt Innsbruck)
c) aus Grundstück 1016 in EZ 716
mit einer Fläche von 635 m² die
Abschreibung des Trennstücks 3
mit einer Fläche von 16 m² und
Vereinigung dieses Trennstücks 3
mit Grundstück .23 in EZ 517
Nach erfolgter Grundstücksveränderung haben
2.
-
das Grundstück .24 in EZ 516 eine
Fläche von 78 m²,
-
das Grundstück .23 in EZ 517 eine
Fläche von 60 m²,
-
das Grundstück 1014 in EZ 716
eine Fläche von 541 m² und
-
das Grundstück 1016 in EZ 716
eine Fläche von 651 m².
Nach erfolgter Grundstücksteilung
veräußert die Stadt Innsbruck an die
BauArt Immobilien GmbH,
FN 215108k, oder Ing. Heinrich Spirk,
GR-Sitzung 23.2.2012