Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf
- S.40
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der Abwicklungsstelle für Ökostrom
AG (OeMAG) zu informieren.
3.
Falls eine oder mehrere der projektrelevanten Photovoltaikanlagen gemäß
Punkt 1. nicht oder nicht im Höchstausmaß der im Antragsjahr jeweils
gültigen Ökostromverordnung (derzeit
Ökostromverordnung 2012 mit
€ 0,23/kWh) seitens der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) gefördert werden sollte, fördert die Stadt
Innsbruck den Unterschiedsbetrag.
Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz zur möglichen Höchstförderung
der Abwicklungsstelle für Ökostrom
AG (OeMAG) und dem aktuellen
Strommarktpreis zum 1.1. des die
Förderung betreffenden Wirtschaftsjahres.
4.
Insgesamt wird maximal ein Betrag in
der Höhe von € 1.890.200,-- über einen Zeitraum, der jener der Förderung gemäß Ökostromverordnung
2012 entspricht, an die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ausbezahlt.
5.
Mit der eventuellen budgetären Berücksichtigung der Förderung gemäß
Punkt 3. und Punkt 4. sowie der sich
daraus ergebenden finanziellen Abwicklung wird die Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, beauftragt.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und die Stadt Innsbruck haben die
Idee, Sonnenkraftwerkparks unter Beteiligung der BürgerInnen einzurichten. Die
Details wurden medial bereits widergegeben und im Stadtsenat bzw. auch im Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), welchem ich auch angehöre, im Detail erklärt.
Das Vorstandsmitglied der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Dipl.Ing. Müller, ist heute anwesend und wird
aus der Erfahrung heraus, die er bereits in
der Stadtgemeinde Wörgl sammeln konnte, noch im Detail Antworten geben.
Dipl.-Ing. Müller: Es geht hier darum,
dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) im heurigen und nächsten Jahr
planen, auf eigenen oder städtischen ImGR-Sitzung 23.2.2012
mobilien Photovoltaikanlagen zu errichten
und gleichzeitig den InnsbruckerInnen
"Innsbrucker Sonnenscheine" - sprich virtuelle Beteiligungen - zur Verfügung zu
stellen.
Das bedeutet, dass sich der/die Innsbrucker BürgerIn - der/die auf einem eigenen
Haus nichts anbringen kann - über den
Kauf eines Anteilscheines an den Photovoltaikanlagen, die wir errichten, betreiben
und auf unser Risiko machen, einkaufen
kann und sich auf zwanzig Jahre den
Sonnenstrombezug, auf seinen jeweiligen
Anteil heruntergerechnet, sichern und die
Vorteile daraus nutzen kann. Der Sonnenstrombezug wird auf der Stromrechnung
entsprechend gutgeschrieben.
Das ist ein sehr einfaches Modell und ich
gehe davon aus, dass es einige bereits
gelesen haben. In der Stadtgemeinde
Wörgl wurde das vor zwei Jahren begonnen und sehr gut angenommen. Sehr viele
Leute, die aufgrund verschiedenster
Gründe keine Möglichkeit haben, eine eigene Anlage zu bauen, haben das in Anspruch genommen und so prinzipiell den
gleichen Effekt erzielen können, als ob sie
eine eigene Anlage hätten.
GR Haller: Mit der Auflage der "Innsbrucker Sonnenscheine" durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist es
gelungen, ein Leuchtturmprojekt zu starten.
Der Innsbrucker Energieentwicklungsplan
(IEP) war sicherlich eine Initialzündung
und ich möchte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) danken.
Mögen für manche die "Innsbrucker Sonnenscheine" ein kleiner Tropfen auf dem
heißen Stein sein, ist es für mich dennoch
der richtige Weg in die richtige Richtung.
Die Stadt Innsbruck sollte diesen Weg weitergehen. Wir haben noch sehr viele brach
liegende Flächen, die wir für Photovoltaikanlagen verwenden können. Man kann auf
sämtlichen, nach Süden geneigten Dächern, Lawinenverbauten oder aufgelassenen Steinbrüchen sehr kreativ sein.
Viel zu lange haben Forscher an den unterschiedlichsten Universitäten die Erderwärmung nur als globales Problem gesehen und viel zu lange wurde über steigende Meeresspiegel nur gesprochen. Wir