Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf

- S.46

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Bgm.-Stellv. Gruber übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GRin Mag.a Mayr referiert die Anträge des
Kulturausschusses vom 7.2.2012:
28.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

GR Kunst: Ich bitte um getrennte Abstimmung zu Punkt 12.
Beschluss Punkte 1. bis 11. und 13. bis
18. (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss Punkt 12. (gegen
FPÖ; 1 Stimme):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
GRin Marinell referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 31.1.2012:
29.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales"

GR Mag. Fritz: Ich bitte um getrennte Abstimmung zu Punkt 6.
Beschluss Punkte 1. bis 5. und 7. bis 13.
(einstimmig; bei Stimmenthaltung Punkt 2.
von StRin Dr.in Pokorny-Reitter; 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss Punkt 6.(gegen
GRÜNE; 6 Stimmen):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" werden gemäß Beilage
genehmigt.
Bgm.-Stellv. Gruber übergibt den Vorsitz
an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.-Stellv. Gruber referiert die Anträge
des Verkehrsausschusses vom 6.2.2012:

GR-Sitzung 23.2.2012

30.

Verkehrsmaßnahmen

Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
Bgm.-Stellv. Gruber übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 9.2.2012:
31.

III 1397/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F8, Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, Amraser Straße und Sillufer
(als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Nr. 95/b, Nr. 29/o,
Nr. 29/qu, Nr. 95/f, Nr. 80/bf,
Nr. 80/az, Nr. 80/dqu, Nr. 80/ed,
Nr. 80/go, Nr. 80/hk, Nr. 80/ia,
Nr. 80/iu), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F8, KG Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, Amraser Straße und Sillufer (als gänzliche oder
teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Nr. 95 /b, Nr. 29/o,
Nr. 29/qu, Nr. 95/f, Nr. 80/bf,, Nr. 80/az,
Nr. 80/dqu, Nr. 80/ed, Nr. 80/go,
Nr. 80/hk,, Nr. 80/ia, Nr. 80/iu ) gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 4
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.