Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf

- S.47

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- 141 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Wirkungen
außer Kraft.

selstraße Nrn. 17 bis 19a und Pacherstraße Nrn. 36 und 38 sowie Hunoldstraße Nr. 22 gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.

32.

34.

III 1398/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B4, Pradl, Bereich zwischen Sillufer und Anton-EderStraße, Anzengruberstraße und
Burgenlandstraße, Resselstraße
und Roseggerstraße sowie Amraser Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B8, Pradl, Bereich
zwischen Sillufer und Anton-Eder-Straße,
Anzengruber- und Burgenlandstraße,
Ressel- und Roseggerstraße sowie Amraser Straße gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.

Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B16, Wilten,
Bereich Innrain Nr. 98 (teilweise
als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/t), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B16, Wilten, Bereich
Innrain Nr. 98 (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14/t) gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
35.

33.

III 1399/2012
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B4/1,
Pradl, Bereich zwischen Amraser
Straße, Roseggerstraße, Anzengruberstraße und Anton-EderStraße ausgenommen AntonEder-Straße Nrn. 3, 5, 7, der Bereich Resselstraße Nrn. 17 bis
19a und Pacherstraße Nrn. 36
und 38 sowie Hunoldstraße Nr. 22, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig bei
Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz
(1 Stimme),
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 6 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B4/1,
Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße,
Roseggerstraße, Anzengruberstraße und
Anton-Eder-Straße ausgenommen AntonEder-Straße Nrn. 3, 5, 7, der Bereich ResGR-Sitzung 23.2.2012

III 1400/2012

III 6520/2011
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. MÜ - Ö25, Mühlau,
Bereich zwischen Wurmbachweg
und Kirchgasse (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32
TROG 2011

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen mit insgesamt zehn Unterschriften eingegangen,
die dem Akt im Original bzw. in Kopie vorliegen.
Die Stellungnahmen beziehen sich zu
großen Teilen auf die Verkehrsthematik.
Zu ihrer Beurteilung haben sich die zuständigen Ämter eingehend damit befasst
wobei die Bauland- bzw. Erschließungseignung in der vorliegenden Form bestätigt werden kann. Ein entsprechendes Erschließungskonzept liegt vor.
Weitere Einwände betrafen die generelle
Zulässigkeit der Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) von
Freihaltefläche in Bauland im gegenständlichen Ausmaß.