Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf
- S.48
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Alle Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Dabei kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die
eingebrachten Einwände keine inhaltliche
Abänderung des vorliegenden Entwurfes
bedingen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. MÜ - Ö25,
Mühlau, Bereich zwischen Wurmbachweg
und Kirchgasse (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002
{ÖROKO}), gemäß § 32 TROG 2011, wird
beschlossen.
36.
III 6521/2011
Flächenwidmungsplan Nr. MÜ F12, Mühlau, Bereich zwischen
Josef-Schraffl-Straße Nr. 27 und
Kirchgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ - F1), gemäß § 36
TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen mit insgesamt zehn Unterschriften eingegangen,
die dem Akt im Original bzw. in Kopie beiliegen.
Es wird auf den Bericht zum Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO)
Nr. MÜ - Ö25 hingewiesen.
Alle Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Dabei kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die
eingebrachten Einwände keine inhaltliche
Abänderung des vorliegenden Entwurfes
bedingen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ - F12,
Mühlau, Bereich zwischen Josef-SchrafflGR-Sitzung 23.2.2012
Straße Nr. 27 und Kirchgasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ - F1) gemäß § 36 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Wirkungen
außer Kraft.
37.
III 6522/2011
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. MÜ B11, Mühlau, Bereich östlich
des Wurmbachweges Nr. 12,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen mit insgesamt zehn Unterschriften eingegangen,
die dem Akt im Original bzw. in Kopie beiliegen.
Inhaltlich beziehen sie sich überwiegend
auf die gleichzeitig vorgelegten Änderungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. MÜ - Ö25, des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F12 sowie auf
die Frage der Erschließung des Baulandes
und die Verkehrsthematik im Allgemeinen.
Die Stellungnahmen wurden eingehend,
besonders hinsichtlich der Verkehrsthematik, im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
der dem Akt beiliegt, behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei der Beschlusses des Planes empfohlen werden
kann.
Die geforderten Verträge sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. MÜ - B11, Mühlau, Bereich östlich des Wurmbachweges Hr. 12
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2011 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2 erforderliche