Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf

- S.55

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 149 -

41.7

I-OEF 33/2012
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Mietzinsgestaltung
bei Neuvermietung von Wohnungen nach Auslaufen der
Wohnbauförderung
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter)

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin erteilt der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) den Auftrag, die
Mietzinsgestaltung bei Neuvermietung all
jener Wohnungen, für die Wohnbauförderung (WBF) 1968, 1984, 1991 in Anspruch
genommen wurde und wird, nach Tilgung
der Darlehen für den Bau gemäß
§ 14 Abs. 7a Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), vorzunehmen.
Das sind derzeit netto € 3,13 pro m2 anstelle von netto € 5,39 pro m2.
Dr.in Pokorny-Reitter, Blaser Hajnal, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Pechlaner, Praxmarer und Dr. Ortner, alle e. h.
Bei 1.800 Wohnungen der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) wird der
Mietzins nach Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG) (1968, 1984, 1991)
gebildet. Die jeweilige Höhe der Miete berechnet sich aus verschiedenen Komponenten: Grundkosten, Baukosten, Verzinsung usw.
Aktuell beträgt zum Beispiel die Miete
nach Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
(TWFG) in den Häusern Kajetan-SwethStraße Nr. 17, Kugelfangweg Nr. 26 usw.
netto € 3,08 pro m2.
Ist die Tilgung der Darlehen für den Bau
zur Gänze abgeschlossen, schreibt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) die Miete nach dem Mietrechtsgesetz
(MRG) vor. Dies bedeutet, dass bei Neuvermietung anstelle des bisherigen Mietzinses von netto € 3,08 pro m2, € 5,39
pro m2 verrechnet werden.
Das heißt, dass die Miete um mehr als
€ 2,-- pro m2 bei Neuvermietungen erhöht
wird, obwohl die Darlehen der Liegenschaften getilgt sind. Bei einer 80 m2 groGR-Sitzung 23.2.2012

ßen Dreizimmerwohnung sind das über
€ 160,-- netto mehr!
Bei zirka 1.000 Wohnungen läuft die
Wohnbauförderung (WBF) dieses Jahr aus
oder ist bereits zur Gänze getilgt.
Mit Anwendung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bei der Mietzinsberechnung läge die Nettomiete derzeit bei € 3,13 pro m2. Die Anwendung
der Wohnbauförderungs-Miete auch in der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) entspricht dem im Gesellschaftsvertrag der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) enthaltenen Grundsatz der
Sozialpflichtigkeit bei Festlegung der Miete. Da fast alle der betroffenen Wohnanlagen der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), bei denen die Darlehen ausgelaufen sind, bereits thermisch saniert
und in einem sehr guten Gebäudezustand
sind, ist ein höherer Mietzins wirtschaftlich
nicht notwendig.
Alle gemeinnützigen Bauträger haben
nach Tilgung der Darlehen für den Bau
§ 14 Abs.7a das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) anzuwenden.
Auch die gemeinnützigen Bauträger haben
ihre Liegenschaften laufend zu sanieren,
thermisch zu sanieren und in gutem Zustand zu erhalten und sind daher angehalten, mit einem Mietzins von € 3,13 pro m2
netto das wirtschaftliche Auslangen zu finden.
Mit diesem Beschluss wird ein wichtiger
Beitrag für leistbares Wohnen erbracht.
Dies soll besonders Familien mit einem
niedrigen bis mittleren Einkommen zu Gute kommen.
Die Vergabe dieser sehr günstigen Wohnungen kann über Einkommen und Punktesystem gesteuert werden.