Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.33
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vielleicht wissen. Ich werde mich jedoch
erkundigen. Dazu äußere ich mich aber
nicht, denn Dinge, die auf einer anderen
Basis passieren, spreche ich am zuständigen Ort an.
sämtliche Kosten mit eingerechnet
werden. Daher kann man den Preis nicht
garantieren und muss sagen, dass es in
irgendeinem Zeitausmaß da oder dort
berechenbar sein wird.
Jede Fraktion im Gemeinderat und sogar
die Grünen haben Abgeordnete beim Land
Tirol, beim Bund, und sogar im Europarat,
mit denen man sprechen und Petitionen
einreichen kann. Sogar Dr. Voggenhuber
ist wieder am Ruder. Dort kann man
Gespräche führen und Petitionen einreichen. Man muss sich schon dort zu Wort
melden, wo es etwas bringt.
Aufgrund dieses Abänderungsantrages
soll dies offensichtlich gewährleistet sein,
denn das wäre mit dem Bezug auf die
Wohnbauförderungsrichtlinien nicht
gegeben. Über diese Schiene kann man
das sicherstellen. Ich glaube, dass dieser
Abänderungsantrag diesbezüglich auch
Sinn macht und durchaus mitgetragen
werden kann.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Wir haben nicht ganz verstanden,
was GR Mag. Kogler mit diesem Abänderungsantrag gemeint hat. Ich würde gerne
eine Aufklärungsfrage stellen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich denke, es
gibt schon einen Grund, warum wir von
der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, nicht die Vorlage
des Beschlusses so erhalten haben, dass
die Verrechnung der Höchstmiete auf
Basis der Kalkulation der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT),
sondern auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Wohnbauförderungsrichtlinien erfolgt.
Derzeit heißt die Formulierung
"Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) verpflichtet sich auf der
Grundlage der derzeit geltenden Richtlinien für die Wohnbauförderung eine
Höchstmiete von Euro XX je Quadratmeter und Monat inklusive Betriebskosten
und Heizkosten an die MieterInnen zu
verrechnen."
Soweit wir GR Mag. Kogler verstanden
haben, möchte er, dass "die Bindung an
die Wohnbauförderungsrichtlinien"
gestrichen werden und dass die gesamte
Kalkulation der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) mit den
vielen Bestandteilen gilt. So habe ich es
verstanden.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Sie
haben das richtig verstanden.)
Aber was ist anders, wenn man das mit
der "Wohnbauförderung" formuliert. Es ist
ja zwischen diesen beiden Formulierungen
ein inhaltlicher Unterschied.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
StRin Mag.a Schwarzl, was durch den
Abänderungsantrag von GR Mag. Kogler
zum Ausdruck gebracht wird, ist Folgendes: Wenn sich zum Beispiel in der Stadt
Innsbruck die Müllgebühren ändern, wirkt
sich diese Änderung auch auf den
Mietzins aus, weil bei Pauschalmieten
GR-Sitzung 29.1.2009
Nachdem Finanzdirektor Dr. Hörnler
anwesend ist, wäre es vielleicht sinnvoll,
wenn er dazu eine Aufklärung geben
könnte. Meiner Meinung nach, können
sich zum Beispiel nicht nur die Gebühren
und sonstiges, sondern auch die Zinssituation ändern. In der derzeitigen Kalkulation ist auch der Zinssatz für die Eigenmittel enthalten. Wenn man "auf Basis der
Kalkulation" sagt, wäre das unter Umständen änderbar. Diesbezüglich würde ich
schon um eine genaue Aufklärung von
Finanzdirektor Dr. Hörnler bitten, der
diesen Antrag vorgelegt und bearbeitet
hat.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Nachdem Finanzdirektor Dr. Hörnler
anwesend ist, würde ich ihn bitten, dazu
eine Stellungnahme abzugeben.
Finanzdirektor Dr. Hörnler wird als
Auskunftsperson in die Sitzung gerufen.
Finanzdirektor Dr. Hörnler: Die Ergänzung zum Angebot der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und