Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.42
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Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. RE - B6, Pradl - Reichenau, Bereich
zwischen Reichenauer Strasse, BurghardBreitner-Strasse, Hegnerstrasse, Radetzkystrasse, Gumppstrasse, Grünzone
südlich der Andechsstraße, Klappholzstraße und Kravoglstraße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
25.
III 14780/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. RE - B6/1, Pradl Reichenau, Bereich zwischen
Reichenauer Straße, BurghardBreitner-Straße, Hegnerstraße,
Radetzkystraße, Gumppstraße,
Grünzone südlich der Andechsstraße, Klappholzstraße und
Kravoglstraße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Dipl.-Ing. Pertl regt für das Gebiet nördlich
der Klappholzstraße eine Erhöhung der
Baumassendichte und der absoluten
Gebäudehöhe an.
Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
für Bundesbedienstete GesmbH (BUWOG) regt für das Gebiet östlich der
Andechsstraße, zwischen den Hausnummern 3 und 51 eine Erhöhung der
absoluten Gebäudehöhe an, um auf den
Bestandsgebäuden ein Geschoss
aufstocken zu können. Zudem sei
beabsichtigt, die Grünflächen in den
Innenhofbereichen für Tiefgaragen
anzuheben.
Damit die in den Stellungnahmen angeregten Maßnahmen genauer geprüft
werden können, wird vorgeschlagen, die
betroffenen Bereiche von der Beschlussfassung auszunehmen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 29.1.2009
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst;
1 Stimme):
Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. RE - B6/1, Pradl - Reichenau, Bereich
zwischen Reichenauer Straße, BurghardBreitner-Straße, Hegnerstraße, Radetzkystraße, Gumppstraße, Grünzone südlich
der Andechsstraße, Klappholzstraße und
Kravoglstraße, verkleinert um das, mit der
Baumassendichte von 3,0 festgelegte
Gebiet nördlich der Klappholzstraße
(Klappholzstraße 3, 3a, 5, 7, 9 und
Kravoglstraße 15, 15a, 15b, 17, 17a, 17b,
17c, 19, 19a) sowie das Geviert Andechsstraße, Reichenauer Straße, Hirschberggasse und Klappholzstraße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Schriftführer Schranz übernimmt die
Schriftführung.
26.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm.in Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist elf dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin
diese Anfragen zur Kenntnis.
26.1
I-OEF 9/2009
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Abschluss von CrossBorder-Leasing-Verträgen, weitere Entwicklung (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im Gemeinderat vom 18.10.2001 wurden
unter dem Tagesordnungspunkt "Bericht
über den Zustand und über die mögliche
zukünftige Entwicklung der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB)" durch den
Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer,
Vorstandsdirektor Dipl.- Ing. Schneider,
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Schmid und
Direktor Dipl.-Ing. Baltes (Abfallwirtschaft,