Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf

- S.55

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- 50 -

gen wird - inklusive Nicht-Information der
DienstnehmerInnen dieses Betriebes wirft einige Fragen auf.

absichtigt ist, dass es auch Vereinsmitglieder gibt, die "nur" die Ziele und
die Arbeit des Heims St. Raphael
durch Bezahlung eines erhöhten Betrags unterstützen?

Wir bitten daher die Frau Bürgermeisterin,
sowohl als Bürgermeisterin als auch als
Eigentümervertreterin der Stadt Innsbruck
in der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD), um
Beantwortung folgender dringender
Fragen:
1.

Gibt es einen entsprechenden Auftrag
der Stadt Innsbruck an ihren Vertreter
im Vereinsvorstand, der darauf abzielt, dass dieser autonom, qualitativ
und wirtschaftlich gut arbeitende Betrieb in die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) eingegliedert werden soll?

-

Wenn ja, warum? Wer hat diesen
Auftrag erteilt?

2.

Stimmt es, dass die Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) bestrebt ist, zu wachsen (auf mehr als 1.000 MitarbeiterInnen), um einen eigenständigen Kollektivvertrag haben zu können?

-

Wenn ja, warum?

3.

Ist dies ein Grund, entgegen dem
Wunsch der dortigen MitarbeiterInnen, das Heim St. Raphael übernehmen zu wollen?

4.

Was sind die Pläne für die Blindenschule mit dem angegliederten Internat? Denn laut vorliegendem Vertrag
scheint es offenbar nicht im Interesse
der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) zu sein,
auch diese Verantwortung mit zu übernehmen.

-

Soll diese Gruppe abgesiedelt
werden? Wenn ja, wohin?

-

Was wird mit der Liegenschaft und
den Gebäuden dann in weiterer Folge
geschehen?

5.

Warum wurden InteressentInnen für
die Vereinsmitgliedschaft vom Vorstand abgelehnt, obwohl das Statut
ordentliche (mitarbeitende) und außerordentliche (fördernde) Mitglieder
unterscheidet, also ausdrücklich be-

GR-Sitzung 29.1.2009

Ist die Stadt Innsbruck ebenfalls der
Auffassung des von ihr entsandten
Vorstandsmitgliedes Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger, dass der Verein
keine Mitglieder braucht, deren Funktion über die vorstandsunterstützende
Mitarbeit hinausgeht?
6.

Wurden die AntragstellerInnen gehört,
um feststellen zu können, wer bereit
ist, mitzuarbeiten bzw. wer "nur" fördern will?

7.

Warum wurde mit dieser Angelegenheit nie ein Entscheidungsgremium
der Stadt Innsbruck befasst, obwohl
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in
den Vereinsorganen die "Meinung der
Stadt Innsbruck" vertritt? Wer formt in
dieser Angelegenheit die Meinung der
Stadt Innsbruck?

8.

Will die Stadt Innsbruck in dem aktuell
kolportierten Konzept der Gründung
einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung Gesellschafter werden?

-

Wenn ja, mit wie vielen Anteilen?

-

Wenn ja, auf Grund welches Beschlusses?

9.

Wäre es nicht fair - wenn man auf
Grund der Größe des Betriebes eine
Führung auf Vereinbasis in Frage
stellt - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Verein
als Gesellschafter zu gründen? So
wie es zum Beispiel die viel größere
Lebenshilfe gemacht hat, anstatt den
Verein quasi zu enteignen und zu
entmachten?

Teyml, Dr.in Krammer-Stark, Mag.a Pitscheider und Mag.a Schwarzl, alle e. h.