Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.56
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alleine nicht zur Lösung der angeführten Probleme beitragen würde.
26.10 I-OEF 1/2009
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Installierung eines internen Kontroll-Systems
(IKS) (FPÖ und FREI)
Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der FPÖ und der Freien Liste
Federspiel:
-
Sind weitere Maßnahmen zur
Behebung der Mängel an der Schnittstelle Technik-Rechnungswesen geplant? Wenn ja, welche?
3.
Gemäß § 30g Abs. 4a des GmbHGesetzes (RGBl. 58/1906) gehören
zu den Pflichten des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates unter
anderem nach Z. 1. die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses
und gemäß Z. 2. die Überwachung
der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des
Risikomanagementsystems der Gesellschaft. In § 30j Abs. 1 des zitierten
Gesetzes heißt es weiter: "Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu
überwachen.“
a)
Wie wurde diesen Überwachungsverpflichtungen seitens des Aufsichtsrats hinsichtlich der der
Empfehlungen der Kontrollabteilung aus dem Jahr 2006 zur Installierung eines internen Kontrollsystems entsprochen?
b)
Tritt hinsichtlich der Feststellungen der Kontrollabteilung in seinem Bericht Zl. KA-7144/2008 der
Fall einer Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 33 iVm
§ 25 GmbH-Gesetz ein? Wenn ja,
um welche Schadenssumme handelt es sich?
4.
Gedenkt die Stadt Innsbruck,
hinsichtlich der Feststellungen der
Kontrollabteilung zur Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) in
Berichten aus den Jahren 2006 und
2008, personelle Konsequenzen zu
ziehen, das heißt konkret, Aufsichtsräte auszutauschen? Wenn ja, welche?
Im Prüfbericht Zl. KA-7144/2008 vom
Oktober 2008 hinsichtlich der Prüfung des
Bauvorhabens Turnhallenneubau Siebererschule wurden von der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck zahlreiche
Mängel im Bereich der Zuordnung der
Belege festgestellt.
Einer der Hauptkritikpunkte im oben
angeführten Bericht war das Fehlen einer
Schnittstelle zwischen Technik und
Rechnungswesen sowie weiterer Kontrollmaßnahmen. Ähnliche Feststellungen
seitens der Kontrollabteilung wurden
bereits in der Vergangenheit, etwa im Jahr
2006, in Prüfberichten hinsichtlich der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) getroffen, jedoch offensichtlich
nicht zur Kenntnis genommen.
Dazu heißt es seitens der Kontrollabteilung im oben angeführten Bericht: "…war
die Problematik an der Schnittstelle
Technik-Rechnungswesen in unveränderter Weise noch immer evident."
Die Frau Bürgermeisterin wird daher als
Eigentümervertreterin der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Bereits im Jahr 2006 wurde dem
Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) durch
den Geschäftsführer ein Maßnahmenpaket hinsichtlich der Einführung
eines internen Kontrollsystem vorgestellt. Ein dafür wesentliches EDVProgramm wurde jedoch bis zum
Zeitpunkt der gegenständlichen Prüfung durch das Kontrollabteilung nicht
installiert.
-
Woran scheiterte die Installierung
dieses EDV-Programms?
2.
Das Kontrollabteilung führt im Bericht
Zl. KA-7144/2008 aus, dass die Installierung eines EDV-Programms
GR-Sitzung 29.1.2009
Haager, Kunst, Federspiel und Nordholm,
alle e. h.