Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.61
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 56 -
Bevölkerung eine wichtige Gesundheitsmaßnahme.
27.5
neun MitarbeiterInnen und einem maximalen Jahresumsatz von € 2 Mio
bei der Gründung und während der
ersten drei Jahre nach der Gründung
unterstützt. Diese Servicestelle soll
gegen eine niedrig anzusetzende Gebühr nicht nur sämtliche Behördenverfahren für die betreffenden Unternehmen von Amts wegen abwickeln,
sondern auch beratend bei anderen,
über das eigentliche Betriebsgeschehen hinausgehenden Rechtsgeschäften (Versicherungen, etc.) behilflich
sein.
I-OEF 16/2009
Förderung von Klein- und
Mittelbetrieben, Ausarbeitung
eines Konzeptes und Förderungsrichtlinien (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die Frau Bürgermeisterin als Finanzreferentin der Stadt Innsbruck wird
beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungseinheiten des
Stadtmagistrates Innsbruck ein Konzept und Förderungsrichtlinien für
einen mit zumindest € 200.000,-dotierten "Standortsicherungsfonds“
für Klein- und Mittelbetriebe (KMU)
auszuarbeiten.
4.
Das bereits praktizierte Modell
"Gratisparkstunde" für das Parken in
Tiefgaragen soll auf alle Wochentage
ausgeweitet werden.
5.
Die Stadt Innsbruck und die von ihr
beherrschten Unternehmen und Gesellschaften sollen für von ihnen vergebene Aufträge bevorzugt jene Betriebe, die in Innsbruck ansässig sind
und Arbeitsplätze schaffen, heranziehen. Jene Großunternehmer, die seitens der Stadt Innsbruck oder der von
ihr beherrschten Unternehmen und
Gesellschaften Aufträge erhalten,
sollten ebenfalls (im Rahmen von Bedingungen innerhalb der Ausschreibungen) dazu angehalten werden,
dass sie die im Stadtgebiet angesiedelten Klein- und Mittelbetriebe in
Gewerbe und Handwerk für die Professionisten-Arbeiten bevorzugen.
6.
Die Frau Bürgermeisterin wird
beauftragt, beim zuständigen Gesetzgeber dahingehend in Verhandlungen
zu treten, dass im Fall von Konzessions- bzw. Betriebsübergaben innerhalb der Familie diverse Vorschriften,
etwa baurechtlicher oder feuerpolizeilicher Natur, die zwar für den bisherigen Konzessions- bzw. Betriebsinhaber nicht anwendbar waren, für den
neuen Konzessions- bzw. Betriebsinhaber aber anzuwenden wären, nicht
angewandt werden, wenn dies zu erheblichen Kosten bzw. die Betriebsfortführung einschränken würde.
Dieser soll Unternehmen mit maximal
249 MitarbeiterInnen und einem maximalen Jahresumsatz von € 50 Mio,
die seit mindestens drei Jahren ihren
Hauptsitz innerhalb der Gemeindegrenzen haben, Stützungen in individueller Höhe zur Erhaltung des Unternehmensstandortes in Innsbruck
gewähren.
2.
3.
Die Frau Bürgermeisterin als Finanzreferentin der Stadt Innsbruck wird
beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungseinheiten des
Stadtmagistrates Innsbruck ein Konzept und Förderungsrichtlinien für
einen Mietzinszuschuss für personalintensive KMU"s auszuarbeiten, die
unter ortsunüblichen hohen Mietzinsen leiden. Dieser Mietzuschuss soll
allerdings nur Betrieben zugute kommen, die strukturell gesund und nicht
von Insolvenz bedroht sind.
Die Frau Bürgermeisterin wird
beauftragt, im Zuge einer Neustrukturierung der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, eine Servicestelle einzurichten,
die Kleinstunternehmen mit maximal
GR-Sitzung 29.1.2009
Kunst und Haager, beide e. h.