Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.80
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29.2
I-OEF 4/2009
Jugendschutzgesetz (JSG),
Verstöße bezüglich der Verabreichung von Alkohol an Kinder
und Jugendliche, Verwaltungsstrafen, Maßnahmen (SPÖ)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur Anfrage der SPÖ (Seite 40) Folgendes
mit:
Zu Frage 1: Im Jahr 2007 wurden folgende
Verwaltungsübertretungen abgestraft:
-
19 Verletzungen „allgemeiner
Pflichten“ durch Aufsichtspersonen
-
198 Konsumationen von Tabak durch
Jugendliche unter 16 Jahren
-
192 Konsumationen von Alkohol
durch Jugendliche unter 18 Jahren
-
9 Weitergaben von Alkohol an
Jugendliche
-
9 Erwerben von Alkohol durch
Jugendliche.
Im Jahr 2008 wurden folgende Verwaltungsübertretungen abgestraft:
VeranstalterIn angehalten, die einschlägigen Bestimmungen des Tiroler Jugendschutzgesetzes (JSG) einzuhalten.
Sämtliche Lehrpersonen der Innsbrucker
Pflichtschulen werden in ihren Fortbildungsveranstaltungen hinsichtlich der
Jugendschutzbestimmungen geschult und
geben dieses Wissen im Rahmen des
Unterrichts an die SchülerInnen weiter.
Neben den in der Beantwortung der
Frage 1 angeführten Verwaltungsstrafanzeigen, wurden im Jahr 2007 215 und im
Jahr 2008 197 Jugendliche durch die
städtischen Überwachungsorgane bei
Übertretungen nach dem Tiroler Jugendschutzgesetz (JSG) nicht angezeigt,
sondern abgemahnt und eingehend über
die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JSG) aufgeklärt.
Werden strafunmündige Jugendliche bei
Verfehlungen nach dem Jugendschutzgesetz (JSG) betreten, werden diese durch
die Überwachungsgruppe eingehend
informiert und auch mit den Eltern wird ein
Gespräch geführt.
-
18 Verletzungen „allgemeiner
Pflichten“ durch Aufsichtspersonen
-
163 Konsumationen von Tabak durch
Jugendliche unter 16 Jahren
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143 Konsumationen von Alkohol
durch Jugendliche unter 18 Jahren
Gastgewerbetreibende werden im Zuge
der bei der Gewerbeerteilung durchzuführenden Lokalaugenscheine durch die
Gewerbebehörde umfassend über die
Jugendschutzbestimmungen informiert
und es wird auch überprüft, ob in den
Lokalen die erforderlichen Aushänge mit
den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JSG) angebracht sind.
-
20 Weitergaben von Alkohol an
Jugendliche
Zu Frage 3: Das kann von Seiten der
Stadt Innsbruck nicht beurteilt werden.
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kein Erwerb von Alkohol durch
Jugendliche.
Zu Frage 4: Im Jahr 2007 wurden 141 und
im Jahr 2008 185 Beratungsgespräche
durchgeführt.
Zu dieser Aufstellung darf angemerkt
werden, dass die Anzahl der durch die
Stadt Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren unter jener, der durch die
städtischen Überwachungsorgane
erstatteten Anzeigen liegt, da die Strafverfahren durch die wohnsitzzuständige
Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt
werden.
Zu Frage 2: In allen Veranstaltungsbescheiden sind die Jugendschutzbestimmungen zusätzlich als Bescheidauflage
aufgenommen und wird der bzw. die
GR-Sitzung 29.1.2009
Zu Frage 5: 95 % der Beratungsgespräche
wurden im Jugendzentrum Hötting-West
(Verein Jugendhilfe Innsbruck) durchgeführt. Der restliche Teil wurde durch
verschiedenste Beratungseinrichtungen
außerhalb Innsbrucks durchgeführt.