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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf

- S.83

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127 (10,19 %) an Drittstaatsangehörige

StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
8 (4,73 %) an Drittstaatsangehörige

4-Zimmer-Wohnungen: 435 davon:
390 (89,66 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
45 (10,34 %) an Drittstaatsangehörige

-

3-Zimmer-Wohnungen: 220 davon:
198 (90 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
22 (10 %) an Drittstaatsangehörige

-

-

4-Zimmer-Wohnungen: 80 davon:
67 (83,75 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
13 (16,25 %) an Drittstaatsangehörige

Insgesamt wurden 3.715 Wohnungen
vergeben. Das Verhältnis beträgt dabei
13,1 zu 1 (österreichische StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte zu Drittstaatsangehörigen).

Im Jahr 2008 wurden Mietwohnungen wie
folgt vergeben:
-

Zimmer: 36 davon:
36 (100 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
0 (0 %) an Drittstaatsangehörige

-

Garconnieren: 136 davon:
129 (94,85 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
7 (5,15 %) an Drittstaatsangehörige

-

2-Zimmer-Wohnungen: 239 davon:
216 (90,38 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
23 (9,62 %) an Drittstaatsangehörige

-

3-Zimmer-Wohnungen: 267 davon:
231 (86,52 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
36 (13,48 %) an Drittstaatsangehörige

-

4-Zimmer-Wohnungen: 102 davon:
88 (86,27 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
14 (13,73 %) an Drittstaatsangehörige

Diese sechs Jahre (2003 bis 2008)
ergeben insgesamt:
-

Zimmer: 187 davon:
186 (99,47 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
1 (0,53 %) an Drittstaatsangehörige

-

Garconnieren: 748 davon:
723 (96,66 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
25 (3,34 %) an Drittstaatsangehörige

-

2-Zimmer-Wohnungen: 1099 davon:
1014 (92,27 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,
85 (7,73 %) an Drittstaatsangehörige

-

3-Zimmer-Wohnungen: 1246 davon:
1119 (89,81 %) an österreichische
StaatsbürgerInnen/Gleichgestellte,

GR-Sitzung 29.1.2009

Zu Frage 2a und 2b: Die EU-BürgerInnen
sind den österreichischen StaatsbürgerInnen rechtlich gleich gestellt. Es ändert sich
im Laufe der Jahre auch die Zugehörigkeit
der einzelnen Staaten zur Europäischen
Union. Es können diesbezüglich keine
Unterscheidungen vorgenommen und
damit auch keine Auswertungen vorgelegt
werden.
Zu Frage 3a und 3b: Da StaatsbürgerInnen aus dem EU-Raum sowie aus
Drittstaaten nach der Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft allen
anderen österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, kann diesbezüglich
auch keine Unterscheidung getroffen
werden. Weiters liegen der Mag.-Abt. III,
Wohnungsvergabe, keine Aufzeichnungen
von WohnungswerberInnen vor, welche
nach Bezug der Wohnung die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen
bekommen haben.
Zu Frage 4a: Diese Zahlen wurden bereits
bei der Beantwortung zu Frage 1a und 1b
genannt. Die Aufstellung über das Jahr
2003 und 2008 gibt die Gesamtzahl wider,
da vor März 2003 keine Drittstaatsangehörigen als WohnungswerberInnen bei der
Stadt Innsbruck vorgemerkt waren.
Zu Frage 4b: Diese Auswertung ist EDVtechnisch nicht möglich. Es müssten dafür
über 3.700 Akten ausgehoben, einzeln
ausgewertet und den Katastralgemeinden
zugeordnet werden.
Zu Frage 5a und 5b: Vergleiche die
Beantwortung zu Punkte 2a, 2b und 4b.
Zu Frage 6a und 6b: Vergleiche die
Beantwortung zu Punkt 3a, 3b und 4b.