Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.98
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einschlägigen Vorschriften der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2008 hingewiesen und empfohlen, auf die Formalvorschriften
besonderes Augenmerk zu legen.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass es sich
um ein bedauerliches Versehen gehandelt habe und versicherte, dass
in Zukunft auf die Formalvorschriften besonders geachtet werden wird.
Weiters hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass entsprechend den vom StS in den Jahren 1969 und 1972 festgelegten Auszahlungsgrundlagen die gegenständliche Vergütung entsprechend den
Bestimmungen der Nebengebührenverordnung auf der Basis des
Schemabezugsansatzes eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe
2 zu valorisieren wäre. Die dem derzeitigen Vorsitzenden der Abgabenberufungskommission zum Zeitpunkt seiner Bestellung im Mai 1992
zuerkannte Aufwandsentschädigung ist dem gegenüber aber nie
angehoben worden, wobei der Schemabezugsansatz in diesem Zeitraum um 38,8 % gestiegen ist.
In der Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass die recherchierten Kontoauszüge bezüglich der Valorisierung von 1992 bis 1998 eine uneinheitliche Vorgangsweise ergeben hätten, die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigung erst 1998 erreicht und in der Folge nicht mehr angehoben worden wäre. Nachdem weder im seinerzeitigen Bestellungsbeschluss des StS noch in der Bestellungsmitteilung an der Vorsitzenden
der Abgabenberufungskommission eine Regelung über die Höhe der
Entschädigung getroffen bzw. ihm mitgeteilt worden sei, habe der Magistratsdirektor in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen
am 26.11.2008 einvernehmlich festgestellt und in einem Aktenvermerk
festgehalten, dass dieser gegen die Stadtgemeinde Innsbruck keine
Ansprüche habe und stelle. Gleichzeitig sei vereinbart worden, dass
beginnend mit 1.1.2009 die derzeitige Entschädigung entsprechend der
Bestimmung der Nebengebührenverordnung über die Wertsicherung
der Nebengebühren valorisiert werden wird. Die Angelegenheit sei damit sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich
einwandfrei und einvernehmlich geregelt worden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 1.7.2008 und 30.9.2008 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 5 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 80.514,57 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von rd. € 4.025.728,50. Bei diesen Amtshandlungen an
Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Zl. KA-13621/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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