Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.100
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dementsprechend einen Nachtragskredit in der Höhe von € 950.000,00.
Eine Gegenverrechnung mit dem Land Tirol war zum Zeitpunkt der
Stellungnahme noch nicht erfolgt.
Vergabe
Baumeisterarbeiten
Die Tiefbauarbeiten wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben und
mit einer Vergabesumme von € 827.179,25 inkl. MwSt. an den Billigstbieter vergeben. Das Protokoll der Angebotsöffnung sowie der zugehörende Preisspiegel lagen vor. Der Stadtsenat stimmte Mitte Jänner
2008 der Vergabe zu, der zugehörige Schlussbrief in der Höhe von
€ 820.000,00 wurde Ende Jänner unterfertigt.
Rund zwei Monate später wurde durch die Baufirma ein Zusatzangebot
gelegt, da die Herstellung von Trockensteinschlichtungen bis zu 9 m
Höhe aus geostatischen Gründen nicht möglich war. Die Böschungen
entlang des Heinrich-Süss-Weges sollten stattdessen mittels
Stahlgittermatten, Stahlankerelementen sowie einem Hochleistungsnetz
in Verbindung mit Injektionsbohrankern gesichert werden. Die Zusatzleistungen wurden beauftragt und der Schlussbrief über € 200.000,00
Ende Mai 2008 unterfertigt.
Bewilligungen,
Bescheide
Im Dezember 2007 wurde die straßenrechtliche Bewilligung gem.
TirStrG für den Umbau der Weiherburggasse erteilt. Gemäß Bescheid
des Bundesdenkmalamtes war an der Erhaltung der bestehenden
Sophienruhe kein öffentliches Interesse gegeben. Da jedoch Bodenfunde zu erwarten waren, sollten die Erd- bzw. Baggerarbeiten im Bereich
des Weiherburghügels archäologisch betreut werden.
Mittels Bescheid der Verkehrsbehörde wurde der Baufirma die Bewilligung von Tiefbauarbeiten im Bereich Weiherburggasse gemäß Straßenverkehrsordnung bis längstens Ende Juli 2008 erteilt. Eine für die
Parkplätze notwendige Geländeaufschüttung machte zudem die Umlegung bzw. Verrohrung des Alpenzoobachls erforderlich. Die wasserrechtliche Bewilligung für die notwendige Verlegung wurde Mitte März
2008 erteilt.
Baudurchführung,
BauKG
Mit den Arbeiten wurde Anfang März 2008 begonnen. Die Agenden der
technischen und geschäftlichen Oberleitung wurden durch das Amt für
Tiefbau wahrgenommen. Gemäß BauKG wurde durch die mit den Bauarbeiten beauftragte Firma ein Baustellenkoordinator bestellt. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Arbeiten lag vor, die Protokolle der Baustellenbegehungen waren lückenlos im Bauakt enthalten
und somit die Voraussetzungen gem. BauKG erfüllt.
Bauakt,
Baudokumentation
Die erbrachten Leistungen wurden, wie eine vorgenommene Einschau
in die Unterlagen des Bauakts zeigte, anhand von gefertigten Tagesberichten festgehalten. Die für die Abrechnung benötigten Feldaufmassblätter waren ebenfalls von den zuständigen Vertretern ordnungsgemäß unterfertigt worden und lückenlos vorhanden. Die Baudokumentation im Bauakt war vollständig enthalten.
Zl. KA-13621/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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