Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.32

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 28 -

Zweck erfüllen sie sehr gut, weil ich das
relativ oft spätabends beurteilen kann.

Schriftführerin Gabl übernimmt die
Schriftführung.

12.2

13.

IV 37/2008
Hausgemeinschaft Univ. Prof.
Dr. Reissigl Hans und Dr. Reissigl Carl, Austausch bzw. Sanierung der Fenster an der Ost- und
Südseite beim Objekt FranzFischer-Straße 2

Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer Teilfläche des
städtischen Grundstückes 2894,
KG Amras (Stadlweg), im Ausmaß von zirka 102 m2 an die NIKO Autohaus Niederkofler KG
zur Arrondierung des Grundstückes 832/2, KG Amras

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.1.2008:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck den
Bauberechtigten des Objektes FranzFischer-Straße 2, Univ. Prof. Hans
Reissigl und Dr. Carl Reissigl für den
Austausch bzw. die Sanierung der Fenster
an der Ost- und Südseite beim Objekt
Franz-Fischer-Straße 2 einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 12.100,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

12.3

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.12.2007:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck
verkauft die im vorliegende Lageplan
dargestellte Teilfläche im Ausmaß
von zirka 102 m2 des städtischen
Grundstückes 2894, KG Amras
(Stadlweg) an die NIKO Autohaus
Niederkofler KG bzw. Martin Niederkofler zur Arrondierung des Grundstückes 832/2, KG Amras.

2.

Der Kaufpreis, der in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
binnen vierzehn Tagen nach allseitiger Kaufvertragsunterfertigung zur
Zahlung fällig.

3.

Die Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Teilfläche erfolgen in den bestehenden Rechten
und Lasten; die Verkäuferin leistet
jedoch dafür Gewähr, dass diese Liegenschaft frei von Bestandrechten
und von Hypotheken ist.

4.

Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit diesem Rechtsgeschäft (einschließlich Kosten für die Teilungsplanerstellung und für Verbücherung)
übernimmt die Käuferin.

5.

Dieses Rechtsgeschäft gilt vorbehaltlich der erforderlichen Exkamerierung
der kaufgegenständlichen Grundstücksteilfläche gemäß den Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes.

6.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird mit der näheren
Vertragsregelung beauftragt.

IV 293/2008
Almasbegy Maria Magdalena und
Dr. Czernohaus Karola, Restaurierung der Straßenfassade beim
Objekt Claudiastraße 24

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.1.2008:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck den
Miteigentümerinnen des Objektes
Claudiastraße 24, Almasbegy Maria
Magdalena und Dr. Czernohaus Karola,
für die Restaurierung der Straßenfassade
beim Objekt Claudiastraße 24, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 49.270,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 31.1.2008

IV 18096/2007
IISG RA/278/2007