Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.41
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19.5
II-SV 2116/2007
Viktor-Dankl-Straße 15; Aufhebung des Behindertenparkplatzes
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich darf zu
diesem Punkt etwas sagen, da er eine
besondere Bedeutung hat. Liselotte
Corrente hat ihren Gehbehindertenparkplatz wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, weil es ihr schlechter
gesundheitlicher Zustand nicht mehr
zulässt, mit dem Auto zu fahren.
Wir werden uns mit dem Obmann des
Verkehrausschusses mittels eines
Schreibens bei Liselotte Corrente bedanken, da dies keine Selbstverständlichkeit
ist. Ich möchte das in diesem Kreis gesagt
haben.
grenzung von 30 km/h in diesem Durchfahrtsbereich übertrieben ist.
Wenn man damit argumentiert, müsste
man eigentlich sagen, dass in Igls
zwischen dem Ortszentrum in Richtung
Lans ein Gehsteig errichtet wurde und
deshalb ein Tempo von 30 km/h nicht
angemessen ist. Jeder Radfahrer fährt
schneller als 30 km/h.
Ich wehre mich strikt dagegen, dass man
solche Verordnungen beschließt, die
eigentlich nicht umzusetzen sind. Wenn
man das laut Polizei prüft, dann fahren in
Richtung Lans 70 % der Autofahrer zu
schnell und bei den Radfahrern sicherlich
80 % Minimum.
Vill; Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h für das gesamte Ortsgebiet
Ich denke schon, dass man wieder zur
Vernunft zurückkehren und angemessene
Tempobeschränkungen, wenn sie sinnvoll
und notwendig sind, einführen sollte. Ich
möchte einen Sidestep machen: Man
spricht davon, auf der Autobahn eine
Reduktion zu machen oder beim Flughafen von der CO2-Belastung. Wir müssen
einmal von dieser Klima-Hysterie Abstand
nehmen.
GR Mag. Kogler: Ich bitte um getrennte
Abstimmung zu Punkt 12. Meines
Erachtens will man jetzt durch die
Hintertüre wieder eine Beschränkung für
den gesamten Bereich erlassen. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung von
40 km/h wurde an und für sich vom
Verwaltungsgerichtshof schon einmal
aufgehoben und nun wird das praktisch
wieder durch die Hintertüre beschlossen.
Ich weiß, dass dies eine Sache der
Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. des
Bundes ist. Nur wird im Ermittlungsverfahren die Handelskammer Innsbruck bis zur
Apothekerkammer Innsbruck eingeladen,
aber nicht der Autofahrerclub. Ich weiß
schon, dass wir im Gemeinderat diesbezüglich keine Kompetenz haben, möchte
das aber trotzdem in diesem Zusammenhang feststellen.
Man kann den Autofahrern schon zumuten, dass sie die Geschwindigkeit so
wählen, wie sie entsprechend sein sollte;
insbesondere wenn es sich um eine
Landesstraße handelt.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich nehme zu
den anderen Dingen jetzt nicht Stellung,
denn dann hätten wir eine globale
Verkehrsdebatte und das braucht heute
nicht unbedingt Platz haben.
Das Land Tirol, Landesstraßenverwaltung,
sagt ganz klar in der Stellungnahme, dass
die Autofahrer den Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet sind und damit auch die Fahrgeschwindigkeit anzupassen haben.
Ich möchte zum Thema Vill eine tatsächliche Berichtigung anbringen. Hier geht es
lediglich um das Aufstellen einer Verkehrstafel. Um die Differenz jenes Abschnittes,
wo es die Verordnung gibt und zwar
fünfzig Meter. Deshalb brauchen wir eine
Verordnung seitens der Behörde. Es geht
nicht um eine neue 30 km/h-Zone.
19.12 II-SV 1006/2003
Weiters wird argumentiert, dass sich dort
kein Gehsteig befindet. Allerdings ist in
gewissen Bereichen in Vill aber ein
Gehsteig vorhanden und deshalb glaube
ich schon, dass die GeschwindigkeitsbeGR-Sitzung 31.1.2008
Abgesehen davon, stehe ich zu dieser
Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h, weil sie in Vill zu einer großen
Verkehrssicherheit beiträgt. Es geht hier