Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.45

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26.

III 16334/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B11/2, Wilten,
Bereich der Gpn. 1113/1, 1113/3,
1113/4, 1113/5, 1113/6, 1113/7,
1113/8, 1113/1, 1116/1, 1116/3,
1116/9 und Teilfläche der
Gp. 1893/1, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.

gestellt. Dieser Antrag wurde dem
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung
zugewiesen.
Folgende Fragen mögen beantwortet
werden:
1.

Welche Aktivitäten wurden nach der
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung seitens des
Stadtsenates gesetzt?

2.

Welche Ergebnisse brachte die
Überprüfung welche Grundstücke aus
dem Innsbrucker Gemeindegut im
Zuge von Regulierungsverfahren an
Agrargemeinschaften übergegangen
sind?

3.

An welche Agrargemeinschaften sind
diese Grundstücke übertragen worden?

4.

Wann ist mit einer vollständigen Liste
dieser Grundstücke (GP, EZL, KG) zu
rechnen?

5.

Was ergab die Prüfung, ob die Stadt
Innsbruck bzw. städtische Betriebe
oder Unternehmungen, die im Alleineigentum oder im mehrheitlichen Eigentum der Stadt Innsbruck stehen,
mit den betreffenden Agrargemeinschaften Rechtsgeschäfte abgeschlossen haben, die sich auf
Grundstücke des ehemaligen Innsbrucker Gemeindegutes beziehen
und eine Zahlungsverpflichtung der
Stadt Innsbruck oder der genannten
Betriebe zum Inhalt haben?

5.1

Welche Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den einzelnen Agrargemeinschaften hat die Stadt
Innsbruck?

6.

Wann ist mit dem vollständigen
schriftlichen Bericht über Punkt 5. an
den Gemeinderat zu rechnen bzw.
warum wurde er bis dato nicht dem
Gemeinderat vorgelegt?

7.

Wurde die im Antrag geforderte
Expertise der Rechtsabteilung des
Stadtmagistrates Innsbruck erarbeitet,
in der alle Möglichkeiten zur Wiedererlangung des Gemeindegutes bzw.
zur Erlangung eines angemessenen

Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen bzw. für eine Beschlussfassung
des Planes ausreichend abgesichert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. WI - B11/2, Wilten, Bereich der Gpn.
1113/1, 1113/3, 1113/4, 1113/5, 1113/6,
1113/7, 1113/8, 1113/1, 1116/1, 1116/3,
1116/9 und Teilfläche der Gp. 1893/1,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 wird
beschlossen.

27.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
sieben dringende Anfragen eingelangt
sind, deren Beantwortung unter dem
entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese
Anfragen zur Kenntnis.

27.1

I-OEF 1/2008
Grundstücke aus dem Gemeindegut der Stadt Innsbruck, Übertragung an Agrargemeinschaften, Erledigungsstand (SPÖ)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der SPÖ:
Im Dezember 2006 hat die SPÖ im
Gemeinderat einen dringenden Antrag
zum Gemeindegut der Stadt Innsbruck
GR-Sitzung 31.1.2008