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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.50

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- 46 -

4.4

5.

6.

Sollte Martin Feichtner diesen
vorgezogen worden sein, mit welcher Begründung bzw. aufgrund
welcher besonderen Erfordernisse
und Fähigkeiten?
Ist es richtig, dass Martin Feichtner in
der Verwendungsgruppe B (Gehobener Dienst) gemäß Dienstzweigeverordnung der Stadt Innsbruck angestellt ist, für die die Ablegung der Matura, der Berufsreifeprüfung, das Diplom einer Akademie für soziale Arbeit
oder die erfolgreiche Ablegung der
Beamten-Aufstiegsprüfung bzw.
Lehrabschluss nach Berufsausbildungsgesetz, erfolgreicher Abschluss
einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer Fachakademie nach
Gewerbeordnung oder die erfolgreiche Studienberechtigungsprüfung
Anstellungserfordernis sind?
Wenn ja, warum wurde Martin
Feichtner in der Verwendungsgruppe
B angestellt, obwohl seine von Ihnen
angeführten Tätigkeiten (Adressenverwaltung, Büro- und Telefondienste,
Kaiser-Max-Preis und andere Aufgaben, die er übertragen bekomme)
höchstens C-wertig, wenn nicht gar
D-wertig sind, bzw. welche B-wertigen
Tätigkeiten führt Martin Feichtner
aus?

7.

Wie sieht die Arbeitsplatzbeschreibung von Martin Feichtner aus?

8.

Wurden mit Martin Feichtner über die
gesetzlichen Zulagen hinausgehende
Zulagen vereinbart? Wenn ja, welche?

9.

Den Medien gegenüber haben Sie
mitgeteilt, dass der Stadt Innsbruck
ein Drittel des Gehaltes von Martin
Feichtner von "Für Innsbruck" refundiert werde. Ist das richtig?

10. Entspricht es Ihren Vorstellungen von
Sparsamkeit, dass städtische MitarbeiterInnen nicht für die Stadt Innsbruck, sondern für politische Parteien
tätig sind?
11. Entspricht die medial kolportierte
Erklärung von Martin Feichtner, dass
politische Parteien je nach ihrer StärGR-Sitzung 31.1.2008

ke Personal über die Stadt Innsbruck
anstellen könnten, den Tatsachen?
12. Wenn ja, in welchem Verhältnis
stehen politische Stärke und zustehende Personalanstellungen?
13. Handelt es sich bei den "politischen
Referenten" um das "Personal der
politischen Büros", das laut Frau Bürgermeisterin Zach in der Zeitung
ÖSTERREICH vom 25.1.2007 seit
dem Jahr 2004 unter der Budgetposition "Büro Bürgermeisterin" verrechnet werde?
14. Wurde die Möglichkeit, politische
Referenten über die Stadt Innsbruck
anzustellen, allen politischen Parteien
angeboten?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Personen sind im Stadtmagistrat "je nach Stärke der politischen
Parteien" angestellt und welche Tätigkeiten üben sie aus?
17. Welche Tätigkeiten üben die von Frau
Bürgermeisterin Zach genannten
"zweieinhalb politischen Referenten"
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
aus?
18. Seit wann verfügt Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger über "politische Referenten"?
19. Kann aus Sicht der Frau Bürgermeisterin davon gesprochen werden, dass
die genannten "zweieinhalb politischen Referenten" überwiegend Tätigkeiten für die ÖVP ausüben?
20. In welchen Verwendungsgruppen
sind die von Frau Bürgermeisterin
Zach genannten "zweieinhalb politischen Referenten" von Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger angestellt und
über welche Voranschlagspost werden sie finanziert?
21. Verfügt(e) auch StRin Dr.in PokornyReitter über politische ReferentInnen
und wenn ja, welche Tätigkeiten üben/übten sie aus?
22. Verfügt(e) auch StR Dipl.-HTL-Ing.
Peer über politische ReferentInnen