Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.89

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
und vor Installation eines Koordinators würden eingehende Gespräche
geführt.
Bodenverhältnisse

Im Bereich der westlichen Bodenplatte wurde früher als erwartet auf
starken Wasseraustritt gestoßen und konnte mittels Vakuumpumpen
eine lokale Grundwasserabsenkung erreicht werden. In der Folge konnten nur mehr kleine Abschnitte gesichert werden und es wurden zusätzliche Ankerreihen notwendig, was die Bauzeit verlängerte und Mehrkosten verursachte. Durch die Baufirma wurden verschiedene Nachträge
gestellt, wovon - bedingt durch gutes Claimmanagement - lediglich ein
geringer Teil anerkannt worden ist.

Schlosserarbeiten

Der mit den Schlosserarbeiten beauftragten Firma wurde aufgrund von
Verzug der Bauauftrag entzogen und die Arbeiten an die in der Ausschreibung nächstgereihten Firmen vergeben. Die Mehrkosten der Ersatzvornahme wurden der Schlosserfirma in Abzug gebracht.

Abrechnung

Die Abrechnung ergab eine Differenz von 1,2 % zwischen beauftragten
und abgerechneten Kosten. Die Differenz begründete sich durch Mehrbzw. Minderleistungen verschiedener Gewerke und die durch die
Bodenverhältnisse bedingten Mehrkosten der Baumeisterarbeiten. Die
Gesamterrichtungskosten der Wohnanlage beliefen sich auf rd.
€ 2.580.000,00 wovon rd. 15 % auf Planungskosten, 77 % auf Baukosten und 8 % auf Nebenkosten entfielen.

Abschläge lt. Geschäftsbesorgung

Auf von der NHT im Rahmen der Geschäftsbesorgung erbrachten Leistungen (Planverfassung, Bauleitung, Bauverwaltung und Koordination)
wurden lt. Geschäftsbesorgungsvertrag Abschläge gewährt. Diese beliefen sich für das Bauvorhaben Thomas-Riss-Weg in Summe auf rd.
€ 50.000,00 netto.

WE- Vertrag

Ende 2005 wurde mit einem Wohnungskäufer ein Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
2002 abgeschlossen. Mit den restlichen Käufern wurden nur mehr
Kaufverträge über die diversen Anteile an der Liegenschaft samt dem
damit verbundenen Wohnungseigentum am jeweiligen Top und Abstellplatz abgeschlossen.

Übertragungsgewinn

Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben erbrachte einen
Übertragungsgewinn in der Höhe von rd. € 350.000,00, wobei dieser
noch verschiedene Unschärfen beinhaltete. Rückschlüsse auf Arbeitsweise bzw. Effizienz lediglich an Hand der Gewinnrechnung schienen
aus Sicht der Kontrollabteilung nicht sinnvoll, da die Stadtbau auch dem
„sozialen Wohnbau“ dienen sollte. Die Arbeiten wurden ordnungsgemäß
ausgeführt und die Kosten lagen im Rahmen.
6 Schlussbemerkung

Schlussbemerkung

Zl. KA-11405/2007

Zusammenfassend hält die Kontrollabteilung fest, dass mit der Gründung der Innsbrucker Stadtbau GmbH im Jahre 2004 der politische

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14