Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.24
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- 453 -
werzger (FPÖ), mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
13.
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für ein
aufgenommenes Wohnhaussanierungsdarlehen zur Finanzierung der Sanierung der Fenster
und der Wärmedämmung der
Fassaden bei den Objekten Ander-Lan-Straße 28 bis 34 c, Kajetan-Sweth-Straße 2 bis 10
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
12.
IV 6156/2008
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für
zwei aufgenommene Wohnhaussanierungsdarlehen zur Finanzierung der Sanierung der Fenster, der Fassaden und der Balkone bei den Objekten Amraser
Straße 72/74
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.4.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung von zwei vom Land
Tirol geförderten Wohnhaussanierungsdarlehen mit einem Gesamtnominale in
der Höhe von € 428.032,-- (Zinssatz
0,02 %-Punkte über dem 6-MonatsEURIBOR ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zehn Jahre,
Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten),
die die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) bei der Hypo Bank Tirol
AG zur Finanzierung der Sanierungen in
den Objekten Amraser Straße 72 und 74
aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Bürgschaftserklärungen
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
IV 6159/2008
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.4.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Wohnhaussanierungsdarlehens mit einem
Nominale in der Höhe von € 4.800.000,-(Zinssatz 0,01 %-Punkte unter dem 6-Monats-EURIBOR ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf
Jahre, Rückzahlung in vierundzwanzig
Halbjahresraten), das die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) bei der
BAWAG P.S.K. Bank AG zur Finanzierung
der Sanierungen in den Objekten An-derLan-Straße 28 bis 34 c, Kajetan-SwethStraße 2 bis 10 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
BAWAG P.S.K. Bank AG zu unterzeichnen.
14.
IV 6160/2008
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für
drei aufzunehmende Wohnhaussanierungskredite zur Finanzierung der Sanierung der Fenster,
der Fassaden und des Daches
beim Objekt Defreggerstraße
31/33
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.4.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung von
drei teilweise vom Land Tirol geförderten
GR-Sitzung 15.5.2008