Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf

- S.29

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die in den gesamten Arbeitskatalog
einfließen sollen. Es wird dies sicherlich
ein wesentlicher Punkt sein, wo man über
den Preis und die öffentliche Wahrnehmung sehr viel in den Vordergrund stellen
soll, damit dieser Weg, den wir gehen,
sichtbar wird und wir einzelne Initiativen
vorstellen wollen. Das kann aus den ganz
verschiedensten Bereichen kommen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte zum zweiten
Abänderungsantrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, im § 5 der Richtlinien den
Stadtsenat aufzunehmen, eine kurze
Anmerkung machen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das war
nur ein Vorschlag.)
Hier schließe ich mich StRin
Mag.a Schwarzl an. Wenn man den § 28
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 durchliest, sind wir nicht
verpflichtet, das als Kompetenz des
Stadtsenates in den § 5 der vorliegenden
Richtlinien ausdrücklich hineinzuschreiben.
Der Stadtsenat ist bekanntlich ein
Ausschuss und nicht der Vorgesetzte des
Gemeinderates. Der Gemeinderat als
oberstes Organ der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt, dass wir einen Preis
vergeben wollen und dafür eine Jury
einsetzen, deren Vorsitz die Frau Bürgermeisterin hat. Dazu braucht es formal
rechtlich sicherlich keinen Beschluss des
Stadtsenates.
StRin Mag.a Schwarzl hat treffend darauf
hingewiesen, dass das bei anderen
sonstigen Preisen auch nicht der Fall ist.
Das Anliegen, die besondere Wertschätzung oder das Dahinter stehen der Stadt
Innsbruck zum Ausdruck zu bringen, sehe
ich dadurch gewährleistet, dass die Frau
Bürgermeisterin den Vorsitz in der Jury
führt. Also nehme ich auch an, dass sie
diejenige sein wird, die die Entscheidung
der Jury öffentlich bekannt macht.
So, wie ich die Frau Bürgermeisterin
kenne, wird sie auch diejenige sein, die
den Preis vergibt. Es ist genügend
Repräsentanz der Stadt Innsbruck in ihrer
Gesamtheit, wenn die Frau Bürgermeisterin der Jury vorsitzt und nachher den Preis
vergibt. Auch dafür braucht man nicht
unbedingt den Stadtsenat.
GR-Sitzung 15.5.2008

Außerdem steht am Ende des § 5 der
Richtlinien:
"Die Entscheidung der Jury ist endgültig
und unter Ausschluss jeden Rechtsweges
unanfechtbar."
Bei einigem guten Willen heißt das, dass
der Stadtsenat laut Meinung des Gemeinderates das nicht abändern kann oder
sollte, sondern dies quasi nur als Notar mit
dem Stempel versieht. Nachdem sich das
laut dem Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 nicht zwingend ergibt,
kann man die Richtlinien so belassen, wie
sie vorliegen.
Es wird vom Gemeinderat beschlossen,
dass es eine Jury geben soll, die nach
bestimmten Richtlinien verfährt und dieser
die Frau Bürgermeisterin vorsitzt. Das
reicht in meinen Augen völlig aus.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat mir
bereits mitgeteilt, dass er nicht auf einen
Abänderungsantrag zu § 5 besteht,
sondern das nur zur Diskussion gestellt
hat.
GRin Eberl: Ich möchte Folgendes anregen:
Die vorliegenden Richtlinien sollten durchgehend gegendert werden.
Es gibt nämlich nur Juroren und Preisträger. Daher wäre es wichtig, dass die
Schriftstücke gegendert werden.
GRin Dr.in Waibel: Ich glaube nicht, dass
wir uns hier an einzelnen Worten aufhängen sollten. Der Name "Preis der Kulturen"
beinhaltet etwas, was von sehr vielen
Leuten in der Community sehr positiv
aufgenommen wird. So positiv, dass die
Leute bereits fragen, wann das kommt.
Daher ist das etwas, was von sehr vielen
Menschen extrem positiv betrachtet wird.
Man sollte nicht darüber diskutieren, ob
Integration oder irgendetwas diskriminierend bzw. die Ausdrucksweise nicht richtig
ist. Es geht darum, dass sehr viele Leute
verstehen, warum dieser Preis vergeben
wird, dass der Preis positiv besetzt ist und
das in einem sehr komplexen Querschnitt
bzw. einer Querschnittssymptomatik.
Es haben von vornherein zwei Ausschüsse, nämlich der Ausschuss für Bildung,