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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf

- S.30

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- 459 -

Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung sowie der Kulturausschuss diese
Richtlinien bearbeitet, damit Möglichkeiten
geschaffen werden, um auf einer breiten
Basis Vorschläge und Projekte einzubringen. Ich glaube, dass das der Sinn ist und
wir uns nicht an einzelnen Worten in
irgendeiner Form aufhängen sollten.
GR Mag. Fritz: Könnten wir die Anregung
von GRin Eberl in den Beschluss aufnehmen, dass in einer Endredaktion und vor
Veröffentlichung die Richtlinien durchgehend gegendert werden?

18.

IV 6887/2008
IISG RA/975/2008
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 1031, vorgetragen in EZ 1697, Grundbuch
81125 Pradl (zwischen Andechsstraße und Egerdachstraße), im
katastralen Flächenausmaß von
1.215 m2 von Rofner Alois

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.5.2008:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft und übernimmt von Alois Rofner dessen
Grundstück 1031, vorgetragen in
EZ 1697, Grundbuch 81125 Pradl,
(zwischen Andechsstraße und Egerdachstraße) im katastralen Flächenausmaß von 1.215 m2 zu einem in der
nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Kaufpreis.

2.

Die Übernahme erfolgt in den bestehenden Grenzen und Marken, frei
von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, ohne Gewähr des Verkäufers für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Größe oder
eine bestimmte Eignung des Grundstückes.

3.

Der Kaufpreis ist binnen einem Monat
ab beiderseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
Als Verzugszinsen werden 5 % per
anno vereinbart.

Der Abänderungsantrag gemäß Anregung
von GRin Eberl (Seite 457), das gesamte
Schriftstück im Hinblick auf die Verwendung der männlichen und weiblichen Form
in ordnungsgemäßer Weise auszuführen,
wird angenommen.

4.

Die Errichtung und grundbücherliche
Durchführung des Kaufvertrages übernimmt die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG), sämtliche mit
dem Rechtsgeschäft verbundenen
Kosten, Steuern und Gebühren trägt
die Stadt Innsbruck.

Beschluss (einstimmig):

5.

Sollte das Grundstück in den nächsten fünfzehn Jahren, gerechnet ab
Vertragsunterfertigung, umgewidmet
und aufgewertet werden, verpflichtet
sich die Stadt Innsbruck, die Hälfte
des Aufwertungsgewinnes (Differenz
des dann angemessenen Bodenwertes zu einem Kaufpreis pro Quadratmeter, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird), Alois

Im § 5 heißt es zum Beispiel "Obmann/Obfrau des Ausschusses …." Im
folgenden Absatz müsste man nur
"die Tätigkeit der Juroren/Jurorinnen ist
ehrenamtlich" sowie "die Jury ermittelt
aus den von den Jurymitgliedern eingebrachten Vorschlägen die Preisträgerin/den Preisträger"
schreiben.
Wenn wir das heute gleich mitbeschließen, ist das auch erledigt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es
liegen zwei Abänderungsanträge vor.
Beschluss (einstimmig):
Der Abänderungsantrag gemäß Anregung
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger (Seite
454) wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):

Der Antrag des Stadtsenates vom
16.4.2008 (Seite 454) wird angenommen.

GR-Sitzung 15.5.2008