Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.40
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19.2
IV 235/2008
Landesjugendtheater Innsbruck,
Josef-Wilberger-Straße 15, Mietkosten vom 1.7.2007 bis
31.12.2007, Sondersubvention
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Landesjugendtheater Innsbruck,
Josef-Wilberger-Straße 15, zur Finanzierung der Mietkosten vom 1.7.2007 bis
31.12.2007 eine Sondersubvention in der
Höhe von € 9.700,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
GRin Mag.a Mayr referiert die Subventionsanträge des Seniorenausschusses,
vom 8.5.2008.
20.
Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich
"Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben
und allgemeine Seniorenförderungen 2008 (Vp. 1/429000777030)
GRin Mag.a Mayr: Ich bin sehr froh, dass
zum einen die Armut unter den SeniorInnen nicht so gigantisch ist und zum
anderen ist es für die SeniorInnen wichtig,
dass sie die Möglichkeit haben, sich zu
treffen, Ausflüge zu machen und sich Rat
zu holen. Das dient nicht nur der psychischen, sondern auch physischen Gesundheit.
GR Mag. Fritz: Ich ersuche um getrennte
Abstimmung zu den Punkten 1. bis 5.
Mehrheitsbeschluss (Punkte 1. bis 5.;
gegen GRÜNE; 5 Stimmen):
Beschluss (Punkte 6. bis 10.; einstimmig):
Antrag des Seniorenausschusses vom
8.5.2008:
Die Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich "Senioren" Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und allgemeine Seniorenförderungen 2008 (Vp. 1/429000-777030) werden
gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 15.5.2008
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 5.5.2008 und
15.5.2008.
21.
III 6861/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F28, Höttinger
Au, Bereich der Gp. 1872/5, KG
Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA F1, Zeichn. Nr. 2884), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
5.5.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F28, Höttinger
Au, Bereich der Gp. 1872/5, KG Hötting
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR Heis: Hier ist eine Umwidmung für
den M-Preis notwendig. Die Flächenwidmung alleine wird nicht genügen, da der
Bebauungsplan in diesem Gebiet geändert
werden müsste. Es steht hier auch an, die
Flächen in der Nagillergasse zu erschließen. Daher würde ich anregen, dass der
Bebauungsplan baldmöglichst erlassen
wird, sonst wird dieses Projekt nicht
umgesetzt werden können.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Der
Bebauungsplan ist in Bearbeitung.