Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.41
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 470 -
22.
III 2840/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/12,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
zwischen Maria-Theresien-Straße, Meraner Straße, Erlerstraße
und Sparkassenplatz (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2/9, Zeichn. Nr. 3889),
2. Entwurf, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist zum ersten Entwurf sind keine
Stellungnahmen eingegangen. Der Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkernund Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), hat
den ersten Entwurf zur Kenntnis genommen.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung des
Projektes Kaufhaus Tyrol von David
Chipperfield Architects, ergaben sich zwei
geringfügige Änderungen, deren Berücksichtigung einen zweiten Entwurf erforderlich macht (eine zusätzliche Fluchttreppe,
Verkleinerung des nordostseitigen
Innenhofes). Die Änderungen sind aus
stadtplanerischer Sicht grundsätzlich
vertretbar.
Für die vertragliche Absicherung des
Projektes Kaufhaus Tyrol ist der Projektsicherungsvertrag in Vorbereitung.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
5.5.2008:
Der Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/12, Innsbruck Innenstadt, Bereich zwischen MariaTheresien-Straße, Meraner Straße,
Erlerstraße und Sparkassenplatz (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B2/9, Zeichn. Nr. 3889), 2. Entwurf,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Hier möchte ich ergänzend informieren,
dass der Bauausschuss heute vor dem
Gemeinderat einstimmig diese zweite
Auflage beschlossen hat. Ursprünglich
GR-Sitzung 15.5.2008
hätte man, da es keine Einsprüche
gegeben hat, das gleich endgültig
beschließen können. Es ist der ausdrückliche Wunsch bestanden, und das ist auch
zeitlich sinnvoll, das jetzt in einer zweiten
Auflage gleich einzuarbeiten, was man
auch später hätte machen können. Macht
man das jetzt gleich, wird dadurch der
Baufortschritt in keiner Weise beeinträchtigt und kann zielstrebig umgesetzt
werden.
Ich glaube nicht, dass zu den zwei
Kleinigkeiten noch Einsprüche kommen
werden. Der Bauherr ist gegenüber den
AnrainerInnen mit einer äußersten
Behutsamkeit vorgegangen und hat sehr
viele Einzelgespräche geführt. Es ist
schon beeindruckend, dass das größte
Projekt in der Innenstadt ohne Einsprüche
durch AnrainerInnen bei der ersten
Auflage des Entwurfes Zustimmung
gefunden hat. Das muss man lobend
erwähnen, denn es hätte ja Leute geben
können, die das grundsätzlich nicht haben
wollen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Aufgrund dieser Vorgangsweise werden
wir in der Lage sein, noch vor der politischen Sommerpause des Gemeinderates
die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.
23.
III 17621/2007
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B15, Amras, Bereich zwischen Amraser-SeeStraße, Dr.-Ferdinand-KoglerStraße, Rideaurand, Geyrstraße,
Winkelfeldsteig und Amraser
Straße (teilweise als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM B5, Zeichn. Nr. 3344, und
Nr. AM - B6, Zeichn. Nr. 3345),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Allgemeinen Bebauungsplanentwurf mehrere Stellungnahmen
eingegangen. Da sie sich inhaltlich aber
auf den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf AM - B15/1 beziehen, wurden sie im
Zuge des erforderlichen zweiten Entwurfes
dieses Ergänzenden Bebauungsplanes
bearbeitet.