Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf

- S.42

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- 471 -

Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.5.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. AM - B15, Amras, Bereich zwischen
Amraser-See-Straße, Dr.-FerdinandKogler-Straße, Rideaurand, Geyrstraße,
Winkelfeldsteig und Amraser Straße
(teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM - B5, Zeichn. Nr. 3344, und
Nr. AM - B6, Zeichn. Nr. 3345), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

24.

III 17622/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B15/1, Amras,
Bereich zwischen Amraser-SeeStraße, Dr.-Ferdinand-KoglerStraße, Rideaurand, Geyrstraße,
Winkelfeldsteig und Amraser
Straße (teilweise als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM B5, Zeichn. Nr. 3344, Nr. AM B5/1, Zeichn. Nr. 3875 und
Nr. AM - B6, Zeichn. Nr. 3345),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
Einsprüche gegen den Verlauf einzelner
Straßen- und Baugrenzlinien sowie
Dichtefestlegungen. Die Stellungnahmen
wurden eingehend behandelt, können
jedoch nicht berücksichtigt werden. Der
ausführliche Bericht liegt dem Akt bei.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 15.5.2008

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.5.2008:
Der Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanentwurfes Nr. AM - B15/1,
Amras, Bereich zwischen Amraser-SeeStraße, Dr.-Ferdinand-Kogler-Straße,
Rideaurand, Geyrstraße, Winkelfeldsteig
und Amraser Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne Nr. AM B5, Zeichn. Nr. 3344, Nr. AM - B5/1,
Zeichn. Nr. 3875, und Nr. AM - B6, Zeichn.
Nr. 3345), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

25.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist
sieben dringende Anfragen eingelangt
sind, deren Beantwortung unter dem
entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese
Anfragen zur Kenntnis.
25.1

I-OEF 96/2008
Umweltplan der Stadt Innsbruck
samt Maßnahmenkatalog, Aufbau eines Naturschutzmanagements, Schaffung einer Koordinationsstelle (I-OEF 57/2006),
Wiedervorlage im Stadtsenat;
Lohbach in Hötting-West, Errichtung eines Laichgewässers/Teich für Erdkröten
(I-OEF 13/2008), Wiedervorlage
im Stadtsenat (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Bereits am 14.6.2006 wurde von StRin
Mag.a Schwarzl im Gemeinderat die
Installierung eines Naturschutzmanagements beantragt. Der Antrag wurde im