Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf

- S.48

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- 477 -

Dieser Antrag tangiert ja nicht das
Behördenverfahren.

26.2

I-OEF 98/2008
Hofgarten, Betretungsregelung
(GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird aufgefordert, an die Österreichischen Bundesgärten heranzutreten, um eine Betretungsregelung für den Innsbrucker Hofgarten
auszuarbeiten, die der Regelung für den
Wiener Burggarten ähnelt. Dabei soll
angeboten werden, die tägliche Reinigung
des Hofgartens auf Kosten der Stadt
Innsbruck durchführen zu lassen.
Mair e. h.
Wir haben darüber schon mehrfach
diskutiert, wobei sich seit der Einbringung
des letzten Antrages einiges getan hat.
Das Liegeverbot im Innsbrucker Hofgarten
wurde inzwischen auf die Flächen
außerhalb des Hofgartens Innsbruck
(Englischer Garten) ausgeweitet.
Auf der anderen Seite haben die Österreichischen Bundesgärten neue Erfahrungen
mit dem Burggarten in Wien gemacht, der
ebenfalls eine historische Gartenanlage
ist. Dort ist man einen Schritt in die
entgegengesetzte Richtung von Innsbruck
gegangen und hat das Liege- und
Betretungsverbot aufgehoben. Damit hat
der Burggarten in Wien die Erfahrung
gemacht, dass die historische Gartenanlage dadurch keinen größeren Schaden
nimmt, aber eine tägliche Reinigung der
Rasenflächen notwendig ist.
Ich bin davon überzeugt, dass die
Österreichischen Bundesgärten selbst
daran interessiert sind, dass für den
Innsbrucker Hofgarten sowohl für die
NutzerInnen als auch für die Österreichischen Bundesgärten, welche für die
Pflege und Erhaltung des historischen
Bestandes zuständig sind, eine Regelung
gefunden wird, die für alle zufrieden
stellend ist. Die Innsbrucker Grünen waren
diesbezüglich in der letzten Zeit nicht völlig

GR-Sitzung 15.5.2008

untätig und haben entsprechende
Gespräche geführt.
Bis jetzt haben wir immer verlangt, dass
wir den Innsbrucker Hofgarten nutzen
können, aber irgendwo hat das Angebot
gefehlt. Wenn man den Österreichischen
Bundesgärten seitens der Stadt Innsbruck
ein entsprechendes Angebot macht,
könnten wir erreichen, dass wir den
Innsbrucker Hofgarten als Naherholungsgebiet nicht nur gehend, sondern auch
liegend benutzen dürfen. Der Innsbrucker
Hofgarten soll ein Freiraum werden, den
man auch in einer Pause nutzen kann, um
sich hinzulegen, auszurasten usw.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
GR Mair, darf ich Sie bitten, unter diesem
Tagesordnungspunkt die dringenden
Anträge etwas kürzer einzubringen. Die
Behandlung der dringenden Anträge
erfolgt dann unter einem anderen Tagesordnungspunkt. So gibt es einseitige
Debattenbeiträge.
GR Mair: Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, Sie kennen die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck so wie ich.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
will nur vermeiden, dass "doppelt gemoppelt" wird. Sie erzählen uns das dann bei
der Behandlung eingebrachter dringender
Anträge wieder.)
Mein Problem ist, dass ich das bei der
Behandlung eingebrachter dringender
Anträge nicht erzählen kann, wenn die
Dringlichkeit nicht gegeben ist.
Mein Anliegen ist, an die Österreichischen
Bundesgärten mit einem konkreten
Angebot heranzutreten, nämlich, dass sich
die Stadtgemeinde Innsbruck vorstellen
kann, die dort anfallenden Reinigungskosten, welche nach den Schätzungen der
Österreichischen Bundesgärten anfallen dort sind täglich für zirka acht Stunden
Reinigungskräfte vorhanden und es
werden zusätzliche zwei bis drei Stunden
notwendig sein -, zu übernehmen. Dies
um zu zeigen, es ist uns etwas Wert, dass
man den Hofgarten nutzen kann.