Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04_Kurzprotokoll_25_04_2019_geschwaerzt.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
3.
G R - S i t z u n g
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
4/5-Miteigentumsanteile an Grundstück
KG Wilten von
2 5 . 0 4 . 2 0 1 9
unentgeltlich in ihr Eigentum.
1.
4.
Die Stadt Innsbruck stellt die Zufahrt
zu den Grundstücken auf ihre Kosten
selbst her.
5.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten der Vermessung des Grundstücks
KG Wilten zur Aufnahme in den Grenzkataster.
6.
Die Stadt Innsbruck übernimmt das
Pachtverhältnis auf Grundstück
KG Wilten mit Familie
, Landwirt in Hötting. Der
Pachtzins steht für das Jahr 2019 den
VerkäuferInnen des Grundstücks
KG Wilten zu, ab dem
Jahr 2020 steht der Pachtzins der
Stadt Innsbruck in Höhe von derzeit
pro Jahr zur Gänze zu.
7.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Errichtung und grundbücherliche
Durchführung des Kaufvertrages und
trägt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
8.
Die Stadt Innsbruck trägt sämtliche
Kosten im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft, insbesondere
die Kosten für die Vertragserrichtung,
die Kosten der Beglaubigung und der
grundbücherlichen Durchführung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Steuern, Abgaben und Gebühren, mit Ausnahme einer allfälligen Immobilienertragsteuer.
9.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Ehrungen der Stadt Innsbruck
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt.
2.
I-RA/0425/2019/SCM
Stadt Innsbruck, Kauf Grundstück und 4/5-Miteigentumsanteile in KG Wilten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt das bis
30.04.2019 befristete Angebot zum
Kauf des Grundstücks
und
dem Erwerb von 4/5-Anteilen am
Grundstück
KG Wilten verbindlich an. Die Stadt Innsbruck kauft das
Grundstück
KG Wilten von
den MiteigentümerInnen
Grundstück
Alleineigentum.
2.
und übernimmt das
KG Wilten in ihr
Der Kaufpreis beträgt pauschal
€ 5.004.120,-- und ist in Raten zahlbar:
-
1. Rate 2019
ca. € 500.000,--
-
2. Rate 2020
ca. € 1.500.000,--
-
3. Rate 2021
ca. € 1.001.373,33
-
4. Rate 2022
ca. € 1.001.373,33
-
5. Rate 2023
ca. € 1.001.373,33,
wobei die Raten wertgesichert nach
dem Verbraucherpreisindex 2015
(VPI 2015) mit Ausgangsbasis April 2019 sind. Alle fünf Ratenzahlungen haben aus Vp. 5/846000-001000
zu erfolgen. Die Stadt Innsbruck
stimmt der Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2020, 2021, 2022
und 2023 in der jeweiligen Höhe zu.
GR-Sitzung 25.04.2019
10. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.