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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04_Kurzprotokoll_25_04_2019_geschwaerzt.pdf

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3.

I-RA/St371-0400/2018/WUR

den Kaufgegenstand anschließenden
Grundstücke ihre landwirtschaftliche
Bringung über die kaufgegenständlichen Liegenschaften durchführen und
wurde zu diesem Zweck ein zirka
drei Meter breiter Streifen freigehalten. Diese außerbücherliche Dienstbarkeit wird von der Stadt Innsbruck
mitübernommen.

Kleingartenanlage Schusterbergweg, Kauf Grundstücke in KG
Arzl
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2019:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft von
6.

Die Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes erfolgt durch
Dr.in Ursula Pernfuss, Rechtsanwältin
in 6020 Innsbruck. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von 0,5 % des
Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer
und Barauslagen sowie die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen
Gebühren und Steuern, ausgenommen der Immobilienertragsteuer, trägt
die Stadt Innsbruck.

7.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird beauftragt, die finanzielle Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes
durchzuführen und für die dafür erforderliche finanzielle Bedeckung Sorge
zu tragen.

die Liegenschaft EZ
KG Arzl, bestehend
aus den Grundstücken
Ausmaß von insgesamt
m².
2.

Für die bereits als Kleingarten genutzte Teilfläche von
m² wird
ein Betrag von
pro m², für die
Restfläche des Landschaftsschutzgebietes Kalvarienberg ein Betrag von
pro m² festgesetzt. Insgesamt
errechnet sich daher ein Kaufpreis
von
Der Kaufpreis ist binnen vier Wochen
ab Unterfertigung, frühestens jedoch
mit 01.09.2019, auf das für diesen
Verkauf zu errichtende Treuhandkonto zu überweisen. Bis dahin stehen den VerkäuferInnen die Pachteinnahmen aus dem bestehenden
Pachtvertrag I-RA/0055/2009/SCG in
aliquoter Höhe zu.

3.

Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich
zu einer Nachzahlung der Hälfte des
Aufwertungsgewinnes (Differenz des
nach der Umwidmung angemessenen
Verkehrswertes zum Kaufpreis gemäß Punkt 2.), sollte es zu einer höherwertigen Umwidmung der Grundstücke
KG Arzl
als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommen. Diese Nachzahlungsverpflichtung wird auf die Dauer
von 10 Jahren befristet und beginnt
mit allseitiger und beglaubigter Unterfertigung dieses Vertrages.

4.

Die VerkäuferInnen übernehmen
keine Gewähr für eine Kontaminationsfreiheit des Kaufgegenstandes.

5.

Der Stadt Innsbruck ist bekannt, dass
die EigentümerInnen der nördlich an

GR-Sitzung 25.04.2019

4.

IV 4323/2019
Corporate Governance-Leitlinien, ManagerInnen-Richtlinien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.04.2019:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die
dem Akt als Anlage angeschlossenen
Richtlinien:
a) Corporate Governance-Leitlinien

Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS,
2 Stimmen):
b) ManagerInnen-Richtlinien
Beschluss (einstimmig):
2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt