Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.14

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-8-

suchungen nicht leicht gemacht und haben uns auch externe Hilfe geholt. Es hat
auch das Land Tirol - wie Direktor Dipl.Ing. Baltes schon gesagt hat - den Brückensachverständigen zu uns geschickt.
Dieser hat sich die Brücke angesehen und
festgestellt, dass auch aus längerfristiger
Sicht des Landes Tirol eine Neuerrichtung
der Tragwerke die wirtschaftlichere Maßnahme sei. Das Land Tirol steuert auch
Mittel für die Regionalbahn bei. Im Augenblick ist das die etwas teurere Maßnahme,
jedoch im Sinne einer Lebensdauer eines
Brückentragwerkes die günstigste Variante.
Der Vorteil wäre, dass man eine neue
Brücke mit neuer Lebensdauer und höherer Tragreserve hat. Man würde sie eventuell auch flexibler als früher bauen. Die
heutige Straßenbahn-Nivellette könnte
beibehalten werden. Damit gäbe es einen
möglichst geringen Umbau des Straßenraumes. Ein Straßenumbau ist nötig, jedoch wird dieser gering gehalten. Bei einem kompletten Neubau wäre die Bauzeit
um ein bis zwei Monate kürzer, als wenn
man die halbseitigen Blöcke des Tragwerkes saniert und die Brücke ergänzt. Zur
Erfüllung höherer Qualitätsanforderungen
könnte bei Bau derselben Art von Brücke
der Korrosionsschutz im Werk durchgeführt werden.
Nicht nur die technischen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Konstruktion müssen neu eingesetzt werden. Es sollte
auch, bei Neubau des Tragwerkes, die
neusten Erkenntnisse hinsichtlich des
Hochwasserschutzes miteinbezogen werden. Im Bereich des Frachtenbahnhofes
Innsbruck hat sich gezeigt, dass eine gewisse Überflutungsgefahr vor allem dann
besteht, wenn der Freibordbereich nicht
eingehalten wird bzw. durch Schiebeführung oder durch mitgetragenes Material
Verklausung entsteht.
Die Wasserbaubehörde hat den Wunsch
geäußert, dass der Freibordbereich der
Sill um 50 cm erhöht werden soll. Dadurch
verliert das Tragwerk an Bauhöhe. Man
müsste kompakter bauen. Ein Neubau
würde hinsichtlich des Hochwasserschutzes einen Vorteil darstellen.
Das Land Tirol und der Bund fördern derartige Wasserbauprojekte. Ob auch für
GR-Sitzung 26.1.2012

dieses Projekt Fördermittel bereitgestellt
werden, hängt von Verhandlungen ab.
Versprechen kann man das derzeit nicht.
Sollte die Entscheidung in diese Richtung
gehen, müsste man versuchen, eine Beitragsleistung der Mehrkosten, die diese
gedrungene Bauweise des höheren Freibords ausmacht, geltend zu machen.
Sollte der Brückentragwerksbau aufgeschoben werden, würden - wie bereits von
Direktor Dipl.-Ing Baltes erwähnt frustrierte Kosten von den Gleisbaumaßnahmen entstehen. Mit der Gleiserneuerung sollte nicht gewartet werden, da diese notwendig ist. Mit dem gesamten Straßenausbau könnte man warten, da die
Straßenbahnlinie "O" noch nicht in das
Olympische Dorf fährt.
Abschließend noch zur Kostensituation.
Es ist schwer, genaue Kosten anzugeben,
da wir die Planung und die Randbedingungen des Wasserbaues noch nicht
exakt kennen. Je nach Konstruktionsart
der Brücke und nach Ausschreibung der
Baumeisterarbeiten wird die Brücke zwischen € 1,7 Mio und € 2,36 Mio kosten.
Diese Kosten sind inklusive Mehrwertsteuer. Wendet die Stadt Innsbruck als
Endverbraucher diese Kosten auf, hat sie
diese über die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) brutto zu bezahlen. Es könnte überprüft werden, ob dies umsatzsteuerfreundlicher abgewickelt werden kann.
Langfristig die beste Lösung aus technischerer und wirtschaftlicher Sicht wäre,
das gesamte Brückentragwerk samt Adaptierung der Widerlager im Auflagebereich
zu erneuern.
Zur "Adaptierung der Widerlager im Auflagebereich" sollte gesagt werden, dass die
heutige Brücke noch zwei Problemstellen
hat. Sie hat keine Fahrbahnübergänge
und keine festen Lager. Die Brücke befindet sich derzeit auf schwimmenden Lagern und ist leicht geneigt. Sie ist an einem Ende am Anschlag. Das bedeutet,
dass das Tragwerk bereits an einer Seite
am Widerlager ansteht.
So etwas ist aus Sicht eines Statikers unzulässig. Es ist keine Gefahr in Verzug,
jedoch handelt es sich dabei um einen Zustand, der nicht in Ordnung ist. Auf einer
Seite gehört die Brücke fix eingespannt