Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.26
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 20 -
rungsvereinbarung? Gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Ich hätte noch viele Fragen, die ich sie
einmal persönlich fragen werde.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich glaube,
dass diese Fragen für alle interessant wären und ich bitte Dich darum, diese zu stellen.
GR Federspiel: Beim Punkt, den ich noch
ansprechen möchte geht es um viel Geld.
Muss die dauernde Erhaltung der Betriebs- und Gleisanlagen, welche derzeit
von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol gemeinsam finanziert werden, künftig
auf dieser Vertragsbasis durch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) finanziert werden oder
gibt es entsprechend der Aufteilung der
Investitionskosten auch Regelungen für
die laufenden Betriebsaufwendungen und
Erneuerungen?
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn es
geht um viele Millionen Euro. Gibt es diese
Finanzierungsvereinbarung? Ich habe sie
noch nicht gesehen und sie wurde auch
noch nie bestätigt. Außerdem hätte ich
gerne gewusst, was der Bund bezahlt, ob
er bereits Finanzierungsbeiträge geleistet
hat und in welchem Ausmaß?
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Ich werde die
Fragen dahingehend heute nicht beantworten können. Was die Beauftragung und
die Kostentragung für den jetzt in Betrieb
gehenden neuen Abschnitt bis zum fünften
Gymnasium Ende des Jahres betrifft, ist
die Kostentragung zur Liniennetzoptimierung ab März hierfür bereits im Beschluss
des Gemeinderates enthalten.
Die Beauftragung für diesen konkreten
Abschnitt ist erfolgt. Für den Gesamtabschnitt und für den Abschnitt in Richtung
Olympisches Dorf bzw. Rum gibt es keine
betriebliche Beauftragung. Was die Finanzierungstragung angeht, gibt es eine Absprache, aber keinen Vertrag. Die Verträge werden immer auf acht Jahre unterschrieben. Im Jahre 2018, wenn wir alles
beendet haben, nehme ich an, dass wir
dieses Problem auch gelöst haben.
GR Federspiel: Derzeit gibt es also keine
Finanzierungs- und Betriebsvereinbarung
zwischen der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol. Das bedeutet, dass im Moment
GR-Sitzung 26.1.2012
die Stadt Innsbruck diejenige ist, die bezahlt. Wann wird es die Vereinbarung geben? Das ist ein wichtiger Punkt. Wird daran schon gearbeitet oder noch nicht? Das
ist eine entscheidende Sache. Der Bundesbeitrag wurde uns auch dementsprechend versprochen.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Die Finanzierungsvereinbarung über die Finanzierung
der Infrastruktur gibt es selbstverständlich.
Es gibt die Drittel-Regelung - einen Vertrag, eine Beauftragung und Budgetbeschlüsse.
Für den Betrieb werden diese Vereinbarungen abschnittsweise beschlossen. Das
bedeutet, je nachdem, welcher Abschnitt
in welchem absehbaren Zeitraum in Betrieb gehen kann. Der Straßenbahnbetrieb
liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Innsbruck, wie heute auch
der O-Bus, Bus- und Bahnbetrieb.
Wenn die Regionalbahn fährt, ist dieselbe
Regelung, wie bei der Stubaitalbahn vorgesehen. Diese nimmt auch städtische
Gleise in Anspruch. Dafür gibt es das Entgelt, dass von Seiten des Landes Tirol
über den Verkehrsverbund Tirol (VVT) unter Berücksichtigung der anteiligen Infrastrukturkosten ausbezahlt wird.
Das bedeutet, dass, sobald Regionalbahnabschnitte befahren werden, gleiche
Vertragsregime wie für die Regionalbahn
angewandt werden. Solange dort nur
Straßenbahnen fahren, ist es natürlich
Angelegenheit der Stadt Innsbruck.
Was die Mitfinanzierung des Bundes angeht, müssen wir das Land Tirol fragen,
welches in der Verhandlung die Federführung übernommen hat. Dabei sind wir
nicht involviert. Das sind Absprachen zwischen diesen beiden Gebietskörperschaften Dazu kann ich keine Auskunft geben.
Das ist im Prinzip eine Refinanzierung der
beiden Finanzierungsgeber Stadt Innsbruck und Land Tirol.
GR Federspiel: Bezüglich der dauernden
Erhaltung haben Sie keine Informationen?
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Die dauernde
Erhaltung ist in der Betriebskostenerhaltung berücksichtigt.