Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.30
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9.
Zu Zl. I-OEF 201/2011
Amtsblatt "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert", Aufgabe und Zweck, Relaunch und
Rahmenbedingungen, Übergangsausgaben (Antrag von
GR Federspiel und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern vom 15.12.2011), Innehaltung mit dem Vollzug gemäß § 34 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) - Bericht der
Bürgermeisterin an den Gemeinderat
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben
darüber gestern im erweiterten Stadtsenat
ausführlich diskutiert. Die Grundlagen, auf
Grund derer ich diesen Gemeinderatsantrag bearbeitet habe, darf ich Ihnen im
Gemeinderat zur Kenntnis bringen.
Ich glaube, dass durch die Umsetzung
dieses Antrages ein finanzieller Schaden
für die Stadt Innsbruck entsteht. Der
Schaden kann finanzieller oder auch anderer Natur sein, wie etwa im Sinne von
Vertragsbrüchigkeit. Ich kann diesen Antrag daher nicht vollziehen. Ich muss aber
dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung
- das ist heute - Bericht erstatten.
Der Gemeinderatsantrag besteht aus drei
Punkten. Der erste Punkt wurde einstimmig im Gemeinderat angenommen, weil er
auch in den Leitlinien, die der Stadtsenat im Jänner 2010 beschlossen hat,
enthalten war. Insofern hat dieser Punkt
als erfüllt zu gelten.
Zur Relaunch und den Rahmenbedingungen von "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" darf ich informieren, dass
ich nach der gestrigen Diskussion im
Stadtsenat heute den Magistratsdirektor
gemeinsam mit Mag.a Hohenauer beauftragt habe, dass diese Arbeitsgruppe eingesetzt wird. Die konstituierende Sitzung
wird am 6.2.2012, um 9.00 Uhr, stattfinden.
Die Vertreterinnen bzw. Vertreter der einzelnen Fraktionen werden gebeten, jene
Personen zu nennen, die in diese Arbeitsgruppe entsandt werden. Von Seiten der
Mag.-Abt. I, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerservice, werden Reg.-Rat. Wolfgang
GR-Sitzung 26.1.2012
Steinbauer und Mag.a Elisabeth Hohenauer, als zuständige Chefredakteurin, an
dieser Arbeitsgruppe mitwirken.
Zum dritten Punkt des Antrages hinsichtlich der Übergangsausgaben darf ich Folgendes sagen: Wir haben nach Ausschreibung und Beschlussfassung im
Stadtsenat einen Vertrag abgeschlossen,
der sich aus verschiedenen Punkten zusammensetzt. Ein Punkt betrifft zum Beispiel die Inseratenerlöse, aber auch ein
vierjähriger Vertrag, der einen gewissen
Umfang sowie eine gewisse Gestaltung
der Zeitung vorsieht, ist zu berücksichtigen.
Wir haben einen Spielraum von 48 bis
64 Seiten, auf denen nach Maßgabe bzw.
nach Ausgewogenheit - wie es in den
Richtlinien steht, die man als Redaktionsstatut sehen könnte - über die Arbeit der
Stadtregierung berichtet wird. Es sind die
Fraktionsbeiträge und das Vorwort vorgesehen. Es ist, wie im ersten Punkt des
Gemeinderatsantrages bereits ausgeführt,
vorgesehen, dass über das allgemeine
Geschehen berichtet wird. Das wurde so
mit dieser Zeitschrift auch umgesetzt.
Der Relaunch dieser Zeitung wurde bereits von einer beamteten Arbeitsgruppe
mit externen Expertinnen bzw. Experten
vorgenommen. Dieser Vorschlag wurde
damals vom Stadtsenat beschlossen. Ich
glaube, dass eine ausgewogene Berichterstattung vorgenommen wurde. Wenn
über die Arbeit der Stadtregierung berichtet wird, gibt es bei einer Ausgewogenheit
verschiedene Möglichkeiten.
GR Mag. Kogler hat gestern in der Sitzung
des Stadtsenates die detaillierten Unterlagen, wie den Vertrag etc. angefordert. Ich
kann heute alles zur Verfügung stellen. Ich
habe es nur auf die Stadtregierung und
nicht auf die einzelnen Ressorts heruntergebrochen, aber die Mitglieder der "Für
Innsbruck"-Bewegung decken fast 75 %
der Ressorts und der Ämter ab. Man kann
dies jetzt noch auf die Anzahl der Referate
beziehen. Wir liegen hier auch knapp über
70 %. Es gibt noch die Möglichkeit dies
über die Budgetverantwortung zu sehen.
Wir liegen auch hier bei rund 70 %.
Wenn ausgewogen heißt, dass man die
Beiträge nach den politischen Zuständigkeiten der Regierung abdruckt, dann halte