Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04_Kurzprotokoll_25_04_2019_geschwaerzt.pdf
- S.7
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-7-
17.
17.5
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"
Tiroler Seniorenbund, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Falch; gegen GR Onay):
Der Subventionsantrag des Tiroler Seniorenbundes in Höhe von € 13.000,-- wird
genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 03.04.2019:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für
den Bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung
gemäß Beilage genehmigt.
18.
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
09.04.2019:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
19.
Maglbk/27344/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F21, Pradl, Bereich Sillhöfe 10a (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ix), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F21, Pradl, Bereich Sillhöfe 10a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ix), gemäß
GR-Sitzung 25.04.2019
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
20.
Maglbk/27146/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B16, Reichenau,
Bereich Prof.-Martin-SpörrStraße 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B6 und
Nr. RE-B6/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B16, Reichenau, Bereich
Prof.-Martin-Spörr-Str. 4 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. RE-B6 und Nr. REB6/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.