Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04_Kurzprotokoll_25_04_2019_geschwaerzt.pdf

- S.9

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-9-

25.

Maglbk/23846/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B39,
Innenstadt, Bereich Adolf-Pichler-Platz 12 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN-B21 und
Nr. IN-B21/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Stubaitalbahn GmbH (IVB) dahingehend einzuwirken, dass alle technisch
möglichen Maßnahmen durchgeführt
werden, um die Lärmbelastung durch
die Regionalbahn so weit als möglich
zu reduzieren.
3.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B39, Innenstadt, Bereich Adolf-Pichler-Platz 12 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B21 und
Nr. IN-B21/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
26.
26.1

Einbringung und Behandlung
von dringenden Anträgen

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Hinblick auf die nachfolgend dargestellten Sachverhalte und die Bewertung des
Lärmexperten Dr. Ledochowski sowie mit
Missbilligung der vollkommen untragbaren
Aussagen von Ing. Harald Muhrer von der
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) möge der Gemeinderat Folgendes beschließen:

2.

Dengg und Lassenberger , beide eigenhän-

dig

GfGR/83/2019
Maßnahmen im Hinblick auf
übermäßige Lärmimmissionen
durch die Regionalbahn
(StRin Dengg)

1.

Die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats werden beauftragt,
für vom Regionalbahnlärm betroffene
Anwohner auf Dauer der übermäßigen Lärmbelastung eine einstweilige
Mietzinsreduktion im Ausmaß von
20 % zu veranlassen bzw. zu erwirken, insoweit die Betroffenen in Wohnungen leben, welche sich im Eigentum der Stadt Innsbruck bzw. der
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG befinden. Für jene Betroffenen,
die in Wohnungen leben, welche im
Eigentum von Gesellschaften stehen,
an welchen die Stadt Innsbruck beteiligt ist, soll mit den jeweiligen Gesellschaften über eine temporäre Mietzinsreduktion in selber Höhe verhandelt werden.

Die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats werden beauftragt,
repräsentative Lärmmessungen entlang der Streckenführung der Regionalbahn, auch im Hinblick auf den sekundären Luftschall, durchzuführen
bzw. durchführen zu lassen.
Herr Bürgermeister wird beauftragt,
auf die zuständigen Organe der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und

GR-Sitzung 25.04.2019

Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Dengg und Mitunterzeichner eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Dengg und Mitunterzeichner
eingebrachte dringende Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
26.2

GfGR/84/2019
Notschlafstellen (GR Onay)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister und Sozialstadtrat
Bgm.-Stellv. Gruber werden beauftragt,
mit dem Land Tirol zeitnah in Verhandlung
zu treten, um die Einrichtung einer ganzjährigen für Obdachsuchende kostenlosen
Notschlafstelle durchzusetzen.
Onay, eigenhändig