Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.76

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nachliegenden dauergeregelten Knoten
bestimmt wird.

37.4

I-OEF 4/2012
Altschnee, Lagerung bzw. Entsorgung (Die Innsbrucker Grünen)

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt elf Stunden.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 50) Folgendes mit:

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

Zu Frage 1.: Ja.

37.3

I-OEF 3/2012
Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Ausweiskontrollen (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 49) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Zustellung von Schriftstücken berührt nicht die Aufgaben der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) als städtische Organe der öffentlichen Aufsicht. Eine laut Gesetz (§ 48 Abs. 2 VStG) zu eigenen Handen zuzustellende Strafverfügung darf dem Empfänger nur nach Klärung der Identität übergeben werden (vergleiche Vorlage eines Ausweises beim
Postamt bei Abholung eines hinterlegten
Schriftstückes).

Zu Frage 2.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 1.
Zu Frage 3.: Auf Grund der enormen
Schneefälle im Dezember 2011 - Jänner 2012 und der damit erschwerten
rechtzeitigen Entsorgung des Schnees,
wurde durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, die alte Praxis der Schneeentsorgung überarbeitet und ab sofort (ab Kalenderwoche vier) folgende Vorgehensweise festgelegt.
1.

Frisch gefallener Schnee (bis maximal 48 Stunden nach Schneefall)
kann über die drei bestehenden
Rampen in den Inn eingebracht werden, sofern er nicht augenscheinlich
stark verunreinigt ist.

2.

"Altschnee" oder stark verunreinigter
Schnee ist auf folgenden Grundflächen zu deponieren:

-

Rossaugasse Nr. 4, Gp. 917/7,
KG Amras westlich und südlich der
ehemaligen Kanalbauhalle,

-

Teilflächen des Parkplatzes der Wagner"schen Universitätsdruckerei Buchroithner & Co NachfolgegesmbH & Co
KG (WUB) nach Abstimmung mit Michael Höhsl,

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

-

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt drei Stunden zehn Minuten.

im Bereich der Dr.-Franz-WernerStraße auf den Gpn. 284 und 285,
KG Mühlau,

-

im Bereich der Werner-von-SiemensStraße - Richard-Berger-Straße auf
den Gpn. 231, 234/1, .237, alle KG
Mühlau,

-

im Bereich des Parkplatzes der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
entsprechend der Abstimmung mit
Geschäftsführer Mag. Dr. Michael
Bielowski.

Zu Frage 2.: Auch Personen ohne festen
Wohnsitz müssen in einem Rechtstaat behördliche Schriftstücke zugestellt werden
können. Dazu ist es notwendig, dass vermutete Aufenthaltsorte aufgesucht werden.

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

GR-Sitzung 26.1.2012