Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.77

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3.

Jene Flächen, auf denen der Schnee
deponiert wird, sind je nach Abschmelzungsgrad entsprechend zu
beaufsichtigen und gegebenenfalls
von Grobverschmutzungen zu reinigen. Um die Abschmelzrate zu erhöhen, sollten die Ablagerungen entsprechend maschinell bearbeitet (Verteilung) werden.

37.5

I-OEF 5/2012
Riesenrundgemälde (Rotunde),
Nachnutzung, Ideenfindungsprozess (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 51) Folgendes mit:

Zu Frage 4.: Siehe dazu Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 1.: Ja.

Zu Frage 5.: Die Praxis, laut Anweisung
des Alt-Magistratsdirektors Dr. Wammes
war bis jetzt, dass ohne schriftliche Aufforderung durch die Wasserrechtsbehörde
kein Ansuchen um eine wasserrechtliche
Genehmigung zur Schneeeinbringung in
den Inn gestellt werden soll. Eine schriftliche Aufforderung ist nicht erfolgt.

Zu Frage 1.1.1: Entfällt, siehe dazu Antwort zu Frage 1.1.

Zu Frage 6.: Durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, und von dieser beauftragte
Fuhrunternehmen.
Zu Frage 7.: Bescheide sind, wie bereits
angeführt, nicht vorhanden. Die Mag.-Abt.
III, Straßenbetrieb, versuchte nach Möglichkeit die unter Frage 3. erwähnte Regelung umzusetzen.

Zu Frage 1.1: Nein.

Zu Frage 1.2: Die drei Angebote sind hinsichtlich Konzeption des Prozesses, Umfang der Leistungen, Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen und Kosten so unterschiedlich, dass ein direkter Vergleich
nicht möglich ist. Deshalb sind vor einer
Entscheidung noch intensive Überlegungen über die geeignetste Vorgangsweise
gemeinsam mit dem Land Tirol erforderlich.

Zu Frage 8.: Nein

Zu Frage 2.: Da Prozessform und Prozessbegleitteam noch nicht feststehen,
konnte auch die Auswahl der am Prozess
Beteiligten noch nicht konkretisiert werden.

Zu Frage 9.: Eine Lagerung auf landwirtschaftlichen Flächen wurde bisher nicht
durchgeführt.

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

Zu Frage 10.: Für die zukünftige Vorgangsweise wird ab Anfang April 2012 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um bis
längstens September 2012 die Festlegung
unter Beachtung aller in Frage kommenden Sachverständigen (Wasserbau, Gewässerökologie, Kulturbautechnik) zu erreichen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt vier Stunden 50 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

GR-Sitzung 26.1.2012

37.6

I-OEF 6/2012
Postamt Hötting-West, ViktorFranz-Hess-Straße, Schließung,
Verhandlungen, weitere Schritte
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 51) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Keine mehr, da sich dem
Stadtmagistrat Innsbruck aus direkten Gesprächen mit den Zuständigen der
Post AG als auch über den Postgeschäftsstellenbeirat, in dem die Stadtgemeinde Innsbruck über den Österreichischen Städtebund vertreten wird, bereits
bekannt war, dass eine Schließung bei der
zuständigen Behörde angemeldet und
auch bereits bewilligt wurde - und zwar
schon vor dem Bezug habenden Gemein-