Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.99
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40.4
I-OEF 16/2012
7.
Stadtmagistrat Innsbruck, Jugendwohlfahrt, Arbeitsverhältnisse für die MitarbeiterInnen
(GRin Linser)
Die Infrastruktur des Amtes soll für
diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter kostenlos genutzt werden können
(zum Beispiel Benützung vom Besprechungszimmer, PC, Kopiergerät).
GRin Linser: Ich stelle folgenden Antrag:
Linser e. h.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das sind eine Reihe von Verbesserungen,
die meines Erachtens wirklich angebracht
wären. Diese Menschen leisten für die
Stadt Innsbruck sehr wertvolle Arbeit. Diese Arbeit erspart der Stadt Innsbruck viel
Geld, wenn die Familienverhältnisse wieder stabilisiert werden können. Dadurch
wird eine Fremdunterbringung von Kindern
gespart. Die Fremdunterbringung eines
Kindes kostet ab € 3.500,-- im Monat. Oft
sind in einer Familie nicht nur ein Kind,
sondern mehrere Kinder davon betroffen.
In der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, werden im Rahmen der Jugendwohlfahrt seit
vielen Jahren für die ambulante Familienbetreuung eine Reihe von Pädagoginnen
bzw. Pädagogen, Psychologinnen bzw.
Psychologen und ähnliche in großteils
prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt.
Um die Arbeitsbedingungen für diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die wertvolle und verantwortungsreiche Arbeit leisten,
zu verbessern, wird beantragt:
1.
2.
Für diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wird eine Ausfallsversicherung für Verdienstentgang im Krankheitsfall oder bei Unfall abgeschlossen, damit sie im Krankheitsfall ein
Krankengeld erhalten.
Für die Hin- und Rückfahrt zur Familienbetreuung wird auch innerhalb des
Stadtgebietes eine Fahrtkostenpauschale eingeführt, auch wenn die Familie zum vereinbarten Termin nicht
erreichbar sein sollte.
3.
Da bei Klienten die Möglichkeit einer
Gewaltbereitschaft besteht, wird für
eine allfällige Gefährdung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter eine Gefahrenzulage bezahlt.
4.
Für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wird für die Zeit der Betreuungsarbeit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (zum Beispiel
damit rechtlich abgedeckt wird, wenn
dem beaufsichtigten Kind etwas passieren sollte).
5.
6.
Es wird ein vierteljährliches Aufwandspauschale eingeführt (für Telefonkosten, Kopien, kleine Konsumation etc.).
Es wird die Möglichkeit einer Supervision in regelmäßigen Abständen zur
Verfügung gestellt und finanziert.
GR-Sitzung 26.1.2012
40.5
I-OEF 17/2012
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Umstellung der Samstagfahrpläne auf Werktagfahrplan
während der Ferien (StRin
Mag.a Pitscheider)
StRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus,
dass die auf den Linien "O" und "R" der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) während
Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien und Pfingstferien (Dienstag) geltenden Samstagsfahrpläne auf Werktagfahrplan umgestellt werden.
Die Frau Bürgermeisterin möge in ihrer
Funktion als Eigentümervertreterin mit der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in Verhandlung treten.
Mag.a Pitscheider e. h.
Es gibt eine Kuriosität in den Fahrplänen
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB). Die zwei am
stärksten frequentiertesten Linien "R" und
"O" fahren in den Weihnachts-, Semesterund Osterferien zu den Samstagfahrplänen. In den Sommerferien fahren viele