Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.112

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
für Straßenbetrieb mit seinen Referaten „Straßenbauhöfe“ und „Fuhrpark und Werkstatt“ hauptverantwortlich für die Abwicklung des Winterdienstes.
Neuorganisation
der Bauhöfe

Im Jahr 2008 wurde eine Neuorganisation der Bauhöfe umgesetzt.
In einem ersten Schritt wurden die vormals fünf Bauhöfe, die bis dahin
dem Amt für Tiefbau zugeordnet waren, auf zwei Bauhöfe und einen
Stützpunkt reduziert und in einem eigenständigen Amt für Straßenbetrieb organisiert, welches zuvor mit 01.12.2007 neu in der Aufbauorganisation der Stadt Innsbruck integriert worden ist.

Leistungskategorien

Die Zielsetzung der Neuorganisation war die Konzentration der personellen und technischen Ressourcen sowie eine ergebnisorientierte Planung und Steuerung der Leistungen der städtischen Bauhöfe zur Erhöhung der Effizienz. Dies führte zur Festlegung von Leistungsstandards
für sämtliche Tätigkeiten, die durch die Mitarbeiter der Bauhöfe zu besorgen sind.
Zu diesem Zweck wurden zwei Leistungskategorien als amtsinterne
Richtline für die Betreuung von Gehsteigen eingeführt, für welche Umlaufzeiten bzw. Durchführungsdauern – im Fall des Winterdienstes für
die Kompletträumung bzw. -streuung eines Gebietes – festgelegt wurden:



Rangordnung entsprechend Anforderungsniveaus von
Straßen

Leistungskategorie 1 (innerstädtisch)
Leistungskategorie 2

6 Stunden
8,5 Stunden

Hatte sich die dargestellte Einteilung in ortsbezogene Leistungskategorien für den größten Teil der Aufgaben der Bauhöfe bewährt, wurde sie
für eine Rangordnung der Dringlichkeit zur Schneeräumung und Streuung verschiedener Straßenzüge, Gehsteige und auch Plätze nicht
herangezogen. Um den umfassenden Anforderungen an den Winterdienst zu entsprechen, wurden sämtliche Straßen einzeln und auf Basis unterschiedlicher Faktoren wie z.B. örtliche Gegebenheiten, Verkehrsaufkommen etc. in Gruppen 1. bzw. 2. Rangordnung eingeteilt.
Des Weiteren finden sich in der RVS 12.04.12 „Schneeräumung und
Streuung“, welche durch die Verbindlicherklärung durch die Bundesländer auch für weite Teile der Gemeindestraßen verpflichtend ist, verschiedene, je nach Bedeutung der Straßen abgestufte Anforderungsniveaus an den Winterdienst.

Neubemessung der
Personal- und Fuhrparkressourcen

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Bauhöfe
eine Neubemessung der Personal- und Fuhrparkressourcen durch
Überarbeitung des Dienstpostenplans und Einführung eines Fuhrparkmanagements vorgenommen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Straßenbetrieb die Ausführungen der Kontrollabteilung und führte ergänzende Bemerkungen
an.

Zl. KA-08642/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2