Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.113
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Begriffsbestimmungen
Im Hinblick auf fachspezifische Begriffe verweist die Kontrollabteilung
auf die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 12.04
„Winterdienst“) und diverse gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen (ABGB, StVO, Tiroler Straßengesetz u.a.m.).
3 Ablauf des Winterdienstes
Zuständigkeiten
Die umfassenden Aufgaben des Winterdienstes werden in der Stadt
Innsbruck durch verschiedene Ämter wahrgenommen.
Forst- und Feldwege
Bei Vorliegen einer erhöhten Dringlichkeit wird die Räumung und
Streuung von Forst- und Feldwegen, welche zum größten Teil außerhalb des verbauten Gebietes im Freiland liegen, durch das Amt für
Land- und Forstwirtschaft übernommen.
Grünanlagen
Das Amt für Grünanlagen besorgt den Winterdienst für die Park-, Gehund Radwege im Gebiet der städtischen Grünanlagen.
In diesem Bereich wird der größte Teil der Tätigkeiten im Rahmen der
Normalarbeitszeit durch Bedienstete des Amtes durchgeführt, während
die Hauptrouten entlang der Inn- und Sillpromenaden gegebenenfalls
bereits in den Nachtstunden betreut werden, um zu den Morgen- und
Tagesstunden eine den Witterungsverhältnissen entsprechend sichere
Begehung und Befahrung gewährleisten zu können.
Straßen und Gehsteige
Mit seinen Referaten Straßenbauhöfe sowie Fuhrpark und Werkstatt
trägt das Amt für Straßenbetrieb den überwiegenden Anteil an den
Aufgaben des Winterdienstes. Es übernimmt die Betreuungsaufgaben
des Straßenerhalters Stadt Innsbruck für rund:
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Aufgabenprofil
550 km
130 km
380.000 m²
220.000 m²
160.000 m²
Fahrstreifen Straße
Gehsteige und Gehwege, dies entspricht
Gehsteigflächen, davon
im Zwangsreinigungsgebiet und
im Bereich städtischer Wohnbauten und
landwirtschaftlicher Grundstücke
Mit Fokus auf den Winterdienst sind eine Vielzahl an Aufgaben wie z.B.
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Kontinuierliche Kontrolle des Straßenzustandes,
Schneeräumung und Streumittelaufbringung auf Fahrbahnen,
Parkstreifen, Gehsteigen und Radwegen,
Räumung und Streuung im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen innerhalb des Zwangsreinigungsgebietes,
Abtransport des Schnees sowie
Entfernen des Streusplitts nach Nutzung
prioritär zu erfüllen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Straßenbetrieb die Ausführungen der Kontrollabteilung und führte ergänzende Bemerkungen
an.
Zl. KA-08642/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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