Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf
- S.127
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
den Bau der Anschlussstelle Innsbruck Mitte geringfügig von 0,610 km
auf 0,565 km, andererseits die betreute Streckenlänge Vill-Igls von
2,341 km auf 2,312 km geändert hat.
‚
a
€
Im Jahr 2009 erhielt die Stadt Innsbruck vom Land Tirol für die Erhaltung der Landesstraßen einen Betrag in Höhe von € 258.082,32 refundiert, welcher ordnungsgemäß im Unterabschnitt 611000 – Landesstraßen vereinnahmt worden ist.
a
•
Für das Jahr 2010 wurde der Stadt Innsbruck ein Erhaltungsbeitrag in
Höhe von insgesamt € 257.470,52 rückerstattet. Diese Beitragsleistung
war gegenüber dem Vorjahr um € 611,80 geringer und begründet sich
in der Reduzierung der Straßenkilometer der B 174 (Innsbrucker Straße) von 5,206 km auf 5,160 km.
a
••
Die Beitragsleistung für die betriebliche Erhaltung der Landesstraßen B
und L blieb im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr in ihrer Höhe unverändert. Demzufolge wurde ein Betrag in Höhe von € 257.470,52 ve reinnahmt.
a
ƒ
In Bezug auf die Höhe des vereinbarten Erhaltungsbeitrages für diese
doch langfristig ausgerichtete Rechtsbeziehung erscheint es der Kontrollabteilung zweckmäßig, vertraglich eine Wertsicherung aufzunehmen, um einen vollständigen oder zumindest teilweisen Ausgleich der
Inflation erwirken zu können.
a
Die Kontrollabteilung hat eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung
durchgeführt und hierbei die erhaltenen Beitragsleistungen der Jahre
2003 bis 2011 dem „Baukostenindex für den Straßenbau ab Basisjahr
1990, 2000, 2005, 2010“ (Durchschnittswert) unterworfen. Bei einer
Wertsicherung des Erhaltungsbeitrages hätte die Stadt Innsbruck ab
dem Jahr 2003 Mehreinnahmen in der Höhe von rd. € 400,0 Tsd. lu krieren können.
„
‚
Im Hinblick auf die gezeigten Unterschiedsbeträge hat die Kontrollabteilung empfohlen, so rasch wie möglich mit dem Land Tirol Kontakt
aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
ƒ
Im Anhörungsverfahren hat das Amt für Straßenbetrieb der MA III mitgeteilt, die Anregung der Kontrollabteilung für eine Neuaufnahme von
Verhandlungen aufzugreifen und gemeinsam mit dem Amt für Tiefbau
der MA III sowie bei Bedarf mit Unterstützung des Amtes für Präsidialangelegenheiten der MA I um eine für beide Vertragspartner zufriedenstellende Lösung bemüht zu sein.
a
o
a
Zl. KA-08642/2011
o
Wie bereits dargelegt, sind die ehemaligen Bundesstraßen B 171 (Tiroler Straße), B 174 (Innsbrucker Straße) und B 182 (Brennerstraße) im
Jahr 2002 dem Land Tirol übertragen worden. Eine Adaptierung des
mit dem Land Tirol vereinbarten Übereinkommens aus dem Jahr 1978
ist bis zum Prüfungszeitpunkt Oktober 2011 noch nicht erfolgt.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
17