Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.136

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
einer magistratsinternen Arbeitsgruppe zu beauftragen, die unter Einbindung der Personalvertretung die Verwendung des aufzulösenden
Sondervermögens für die Bediensteten prüfen soll.
Diese Prüfung mündete letztlich in einen Bericht der MA I – Amt für
Personalwesen vom 20.06.2005. Darin wurde festgehalten, dass in
Abstimmung mit den Verantwortlichen der Personalvertretung der verbliebene Restbetrag aus verwaltungsökonomischen Gründen in der
bisherigen Form veranlagt bleiben sollte und die Zinsen ausschließlich
für verschiedenste Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für die Bediensteten eingesetzt werden sollten. Gedacht wurde dabei bspw. an
Impfprogramme, an prophylaktische Maßnahmen zur Stärkung des
Bewegungsapparates oder des Immunsystems und an Verbesserungen im Bereich der Ergonomie. Einschlägige Hilfestellungen in Einzelfällen und kurzfristige außerplanmäßige Aktionen sollten jeweils in Absprache mit der Personalvertretung möglich sein.
GR-Beschluss vom
29.06.2005

Basierend auf diesem Bericht der MA I – Amt für Personalwesen fasste
der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.06.2005 bezüglich der weiteren Verwendung der restlichen KUF-Gelder den folgenden Beschluss:
„Das nach Auflösung der Kranken- und Unfallfürsorge der städtischen Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) mit 01.04.2005 zu
Gunsten des städtischen Haushaltes verfallene Sondervermögen bleibt bis auf
weiteres in der bisherigen Form veranlagt. Der daraus abreifende jährliche
Zinsertrag wird den städtischen Bediensteten entsprechend den im vorliegenden Bericht der MA I – Amt für Personalwesen vom 20.06.2005 angeführten
Ausführungen für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der einschlägigen Hilfestellungen in Einzelfällen zur Verfügung gestellt.“

3 Veranlagung der ehemaligen KUF-Gelder
Veranlagung

Der Großteil des Sondervermögens war bzw. ist in der Weise veranlagt, als in den Jahren 2003 und 2004 Investments in zwei ausschüttende mündelsichere Rentenfonds getätigt worden sind. Neben diesen
Veranlagungen bestand/besteht ein Bank-Girokonto sowie ein Wertpapierverrechnungskonto.

Rechnungsabschlüsse
2005 bis 2010

Seit dem Zeitpunkt des Verfalls des Sondervermögens zu Gunsten des
Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck wird vom früheren Geschäftsstellenleiter der KUF zum jeweiligen Jahresultimo ohne eine
dementsprechende gesetzliche Verpflichtung – also auf freiwilliger Basis – ein „Rechnungsabschluss betreffend das Sondervermögen der
ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck“ erstellt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-11069/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2