Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_01-Jaenner.pdf

- S.137

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Gemäß den Rechnungsabschlüssen seit 31.12.2005 stellt sich die
Vermögenssituation des ehemaligen Sondervermögens KUF bis
31.12.2010 wie folgt dar:
Vermögensübersicht ehemaliges Sondervermögen KUF
(Beträge in €)
Bemerkung

31.12.2009

31.12.2008

31.12.2007

31.12.2006

31.12.2005

895.311,63

895.311,63

895.311,63

895.311,63

929.753,79

955.723,71

Bank-Guthaben

236.547,97

241.009,94

244.555,42

245.224,08

245.566,19

244.469,57

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

51,34

1.131.859,60

1.136.321,57

1.139.867,05

1.140.535,71

1.175.319,98

1.200.244,62

-4.461,97

-3.545,48

-668,66

-34.784,27

-24.924,64

-117.480,41

Forderungen
Gesamtsumme
Gebarungsabgang

Abwertung
Rentenfondsanteile

31.12.2010

Summe
Rentenfonds

Die Entwicklung der Kurse der Rentenfondsanteile zum jeweiligen Jahresende seit dem Zeitpunkt der Anschaffung ist in den nachstehenden
Grafiken verdeutlicht:

Die Rentenfondsveranlagungen wurden entsprechend dem gemäß
§ 204 Abs. 2 UGB für die Bilanzierung von Finanzanlagen geltenden
Niederstwertprinzip bewertet und ausgewiesen. Allgemein betrachtet
reagieren Rentenfonds auf Steigerungen des Zinsniveaus mit Kursrückgängen. Auch aus diesem Grund ergaben sich vorwiegend in den
Jahren 2006 und 2007 aufgrund des damals deutlich steigenden
(Geldmarkt-)Zinsniveaus Kursrückgänge und damit Abwertungen.
Durch eine Kurserholung seit dem Jahr 2008 konnten diese (buchhalterischen) Kursverluste teilweise wieder aufgeholt werden. Zum Bewertungsstichtag 16.11.2011 errechnete die Kontrollabteilung im Vergleich
zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der in den Jahren
2004 und 2005 aus Liquiditätsgründen der KUF getätigten Teilverkäufe
einen fiktiven Kursverlust in Höhe von insgesamt € 14.879,73. Die
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat Subventionen/Förderungen ergänzte im Anhörungsverfahren zu den Darstellungen der Kontrollabteilung, dass die Kurse der beiden Fonds neben der
Zinsentwicklung auch vom Abreifungszeitpunkt des Kupons (jährlicher
Kupontermin ist der 15.12.) abhängig sind. Daher sinkt – wie in den
obigen Abbildungen beispielsweise zwischen dem Kauf per 09/2003
und dem Kurs zum 31.12.2003 ersichtlich – der jeweilige Kurs nach
Auszahlung des Kupons. Dem entsprechend würden die Grafiken kein
Abbild der Performance der Fonds vermitteln. Die Kontrollabteilung
bestätigte die vom Referat für Subventionen/Förderungen ergänzten
Umstände und wies in ihren Anmerkungen dazu zusätzlich darauf hin,
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-11069/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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