Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.13
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Die Stadt Innsbruck hatte damals drei
Wohnheime (Hötting, Saggen und Pradl)
die jedoch keine Pflegeheime waren. Zur
damaligen Zeit sind alle Pflegefälle aus
den Wohnheimen in das Heim am
Hofgarten gekommen. Das war sozialpolitisch eine völlig andere Situation. Der
Grund der Überlegung war, dass man
erkannt hat - das war der erste Schritt
einer Ausgliederung aus der Verwaltung -,
dass Einrichtungen die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt
werden, nicht im Rahmen der Stadtverwaltung, sondern in einer eigenen Struktur
geführt werden sollten.
Ab dem Jahr 1983 hat der Innsbrucker
Sozialfonds (ISF) das Heim am Hofgarten
geführt. Ich glaube, dass das eine richtige
und zielführende Grundlage war, um
diesen Wirtschaftsbetrieb zu führen.
Wir haben dann Mitte der 90er-Jahre die
Wohnheime Hötting, Saggen und Pradl in
den Innsbrucker Sozialfonds (ISF)
eingebracht, weil wir gemeint haben, dass
auch hier bessere Strukturen geschaffen
werden sollten. Ich habe mich selbst dafür
eingesetzt, denn wie die Wohn- und
Pflegeheime noch im Rahmen der
Verwaltung geführt wurden, waren vier
Regierungsmitglieder für die Heime
zuständig. Dass das nicht funktionieren
kann, war klar.
In der Regel war der Bürgermeister für das
Personal, der Baureferent - meist ein
Sozialdemokrat - für die bautechnischen
Angelegenheiten und der Finanzreferent
für das Geld zuständig. Wenn ich etwas
gebraucht habe, musste ich immer zum
Finanzreferenten gehen und deshalb habe
ich immer gesagt, dass ich als Sozialreferent für die Beschwerden zuständig bin.
Im Prinzip war ich zwar für die Wohn- und
Pflegeheime verantwortlich, hatte aber
keine weitere Zuständigkeit. Es hat sich
daher sehr bewährt, dass wir die Wohnund Pflegeheime in den Innsbrucker
Sozialfonds (ISF) eingebracht haben.
Nur hat sich auch gezeigt, dass eine
Fonds-Konstruktion eigentlich nicht
geeignet ist, um Wirtschaftsbetriebe zu
führen. Fonds wählt man dann, wenn
Vermögen, das auch entsprechende
Erträge abwerfen soll, zu verwalten ist und
nicht um einen Betrieb zu führen. EigentGR-Sitzung 25.1.2007
lich ist die Rechtskonstruktion nicht die
richtige.
Es war auch so, dass die gesamte
Verantwortlichkeit, was das operative
Geschäft anlangt, immer beim Präsidenten
und nicht beim Geschäftsführer gelegen
ist. Wir hatten zwar einen Geschäftsführer,
aber die wirtschaftliche Gesamtverantwortung hat immer der Präsident gehabt. Ich
habe das zwar im Rahmen der Amtsführung nebenbei mitgemacht, aber das war
eine nicht unerhebliche Verantwortung im Prinzip ehrenamtlich -, die nicht
unproblematisch war.
Ende der 90er-Jahre sind wir zur Auffassung gelangt, dass es richtig ist, eine
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, wo
aufgrund des GesmbH-Gesetzes ganz
klare Strukturen der Verantwortlichkeit, mit
Geschäftsführer und mit Aufsichtsrat,
gegeben sind. Im Jahr 2002 haben wir
diese Konstruktion entwickelt und ab dem
Jahr 2003 hat die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) die
gesamten operativen Geschäfte im
Sozialbereich vom Innsbrucker Sozialfonds (ISF) übernommen.
Der Innsbrucker Sozialfonds (ISF) hat
praktisch seit drei Jahren keine operative
Tätigkeit mehr, ist aber Eigentümer des
Heimes am Hofgarten. Anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) hat man jetzt
dieses Vermögen deshalb nicht eingebracht, weil man gesehen hat, dass man
Grunderwerbssteuer zahlen muss.
Mitte der 90er-Jahre haben wir einen
vierten Teil, und zwar das Haus D, dazugebaut, was damals ATS 124 Mio gekostet hat. Wir haben ein Wohnbauförderungsdarlehen in der Höhe von € 3 Mio
bekommen. Von diesem Darlehen ist noch
ein Betrag offen. Die Grunderwerbssteuer
wird von diesem Darlehen bemessen. Das
heißt, dass 3,5 % von diesen rund
€ 3,5 Mio einen Betrag von € 104.184,31
ergeben, die dabei anfallen.
Man hat diesen Schritt damals ein wenig
hinausgeschoben, weil nicht klar war, dass
wir das Heim am Hofgarten neu bauen
müssen. Wenn wir jetzt neu bauen, wäre
es nicht sinnvoll, diese Struktur Innsbrucker Sozialfonds (ISF) weiterzuführen, da