Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.14
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es neue Darlehen geben wird und daher
eine allfällige Übertragung in Zukunft noch
viel teurer werden würde, weil die Bemessungsgrundlage die jeweils aushaftenden
Darlehen sind. Daher habe ich angeregt,
dass hier eine Strukturbereinigung
vorgenommen werden soll.
Die behördliche Stiftungs- und Fondsaufsicht der Tiroler Landesregierung hat
immer den Jahresabschluss kritisiert, weil
wir mit einem erheblichen Abgang aus
einer sehr einfachen Situation heraus
bilanzieren. Geldmäßig schreiben wir
natürlich immer eine schwarze Null, weil
wir von der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) 1,5 % Miete
vom Bauwert verlangen. Diese Miete, die
wir bekommen, investieren wir wiederum
in das Gebäude. Wenn man hier eine
reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung
macht, ist immer eine schwarze Null
festzustellen.
Aber wenn man nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bilanziert, dann ist
eine Abschreibung vorzunehmen. Die
Abschreibung ist natürlich wesentlich
höher als die 1,5 %. Da die Abschreibung
immer als Ausgabe anzusetzen ist, haben
wir rein buchhalterisch einen relativ
großen Abgang in der Bilanz. Die behördliche Stiftungs- und Fondsaufsicht der
Tiroler Landesregierung hat es, so hoffe
ich, auch verstanden, dass sich das rein
rechnerisch so darstellt; geldmäßig
natürlich immer ausgeglichen ist. Es zeigt
sich hier, dass diese Fondskonstruktion
nicht richtig ist, um ein Wirtschaftsunternehmen zu führen.
Deshalb hat die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, den gesamten
Sachverhalt auch entsprechend dargestellt. Die Stadtgemeinde Innsbruck soll
jetzt den Beschluss fassen, dass die
Übertragung des Vermögens seitens des
Fonds an die Stadtgemeinde Innsbruck
erfolgt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck wird dann in
weiterer Folge praktisch uno actu dieses
Vermögen an die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) weitergeben, wo
auch die anderen Wohn- und Pflegeheime, aber auch Obdachlosenheime und
Kinderheime angesiedelt sind, um die
GR-Sitzung 25.1.2007
entsprechende bauliche Bewirtschaftung
vorzunehmen.
Dieser Antrag des Stadtsenates ist ein
wichtiger Schritt zur strukturellen Bereinigung der derzeitigen Situation, die wir
beim Innsbrucker Sozialfonds (ISF) und
bei der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) haben.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.1.2007 (Seite 6) wird angenommen.
8.
IV 18566/2006
IIG 330/2006
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Verkauf der Liegenschaft in EZ 1220, Grundbuch 81113 Innsbruck, bestehend aus Grundstück .1245/1, im
Katasterausmaß von 1.251 m2,
Liegenschaftsadresse Brunecker
Straße 1, an IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.12.2006:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
dem Verkauf der Liegenschaft in
EZ 1220, Grundbuch 81113 Innsbruck, bestehend aus Grundstück
1245/1, im Katasterausmaß von
1.251 m2, Liegenschaftsadresse Brunecker Straße 1, durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) an die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH zu.
2.
Der vorliegende Kaufvertrag vom
24.10.2006 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Die Causa Brunecker Straße 1 hat uns
sowohl im Stadtsenat als auch im Gemeinderat schon seit längerer Zeit
beschäftigt. Dieser Akt wurde in der
Sitzung des Stadtsenates vom 29.11.2006
auf den 13.12.2006 zurückgestellt. Am
13.12.2006 wurde dieses Projekt für die
Sitzung des Gemeinderates am
14.12.2006 vorgeschlagen, wurde dann
aber von der Tagesordnung abgesetzt.
Wenn ich kurz in Erinnerung rufen darf,
handelt es sich hier um das Verhand-