Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.21
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Was sind die zentralen Fragen? Warum
wurde das Angebot der Pema & Rubner
Bauträger GesmbH nicht an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
bzw. an die politischen Entscheidungsträger weitergeleitet? War das ein Versehen
des Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski a. D.
oder wurde ihm irgendwie klargemacht,
dass es eigentlich kein anderes Angebot
geben soll, weil sonst dieses Geschäft und
Gegengeschäft vielleicht nicht in dieser
günstigen Form für die Stadt Innsbruck
hätte abgewickelt werden können?
Aus all diesen Gründen werden wir
diesem Geschäft, auch wenn es jetzt
günstig erscheinen mag und es sich in
Zukunft vielleicht als solches erweist, nicht
zustimmen. Wir glauben sachlich und
fachlich nach wie vor, dass es gut wäre,
wenn diese beiden Objekte aus planerischen und verkehrspolitischen Gründen in
einer Hand sind. Wenn der Käufer das
Objekt wieder verkauft, schneidet nicht die
Stadt Innsbruck mit, sondern jene, die das
weiter veräußern.
Wenn wir jetzt damit beginnen, Geschäfte
der Stadt Innsbruck bzw. der öffentlichen
Hand so durchzuführen, wie ich es jetzt
dargestellt habe, so können die Innsbrucker Grünen das einfach nicht mittragen.
Jetzt habe ich noch eine Zusatzfrage zur
Nachschusspflicht, da es im Schreiben der
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) vom 22.1.2007 wie folgt heißt:
"… die Käuferin IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH verpflichtet
sich, der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) den aus dem Verkauf
erzielten Mehrpreis, ausgehend von
einem Kaufpreis von X, bis zu einem
Höchstbetrag von € 100.000,-- weiterzuleiten bzw. zu bezahlen.
Wird aus einem solchen Verkauf ein
Kaufpreis von Y - wobei Y der Kaufpreis X
plus € 100.000,-- ist - erzielt, so verbleibt
dieser Betrag der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH.
Die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH ist jedoch berechtigt, vom
Mehrpreis in der Höhe von € 100.000,-sämtliche nachweislichen Projektentwicklungskosten, wie Planung, Beratung,
GR-Sitzung 25.1.2007
Vermessung, Aussiedlungskosten etc., in
Abzug zu bringen."
Ich interpretiere das wie folgt: Beträgt der
Verwertungserlös bis zu X plus
€ 100.000,--, dann muss die Differenz an
die Stadt Innsbruck bezahlt werden. Ist der
Verwertungserlös über X plus
€ 100.000,--, dann kann die IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
diese Planungskosten abziehen oder
bezieht sich der Abzug der Planungskosten bereits auf den ursprünglichen
Kaufpreis plus € 100.000,--? Darüber
möchte ich Aufklärung haben, da das vom
Betrag her wichtig ist.
Von den Absätzen her ist es so formuliert,
als ob diese Möglichkeit des Abzuges der
Planungskosten nur den einen Gewinn
und nicht den ersten Gewinn betreffen
würde. Ich hoffe, dass meine Frage für
diejenigen, die den Akt samt den Zahlen
gelesen haben, verständlich war.
(Bgm. Zach: Völlig klar!)
Dann wird es auch eine klare Antwort
geben. (Beifall von Seiten der Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Sie
sind sich also nicht sicher, ob in der
Zukunft nicht ein besserer Preis erzielt
werden könnte und stimmen deshalb
diesem Rechtsgeschäft nicht zu. Ich
glaube, das ist die Zusammenfassung
Ihrer Ausführungen. Die von Ihnen
gestellte Frage wird dann beantwortet
werden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zuerst
einmal die gute Nachricht, nachdem wir ja
beide Rechtsgeschäfte in einem behandeln. Mit dem Kauf dieses Objektes soll
die Mag.-Abt. II, Soziales und Jugendwohlfahrt, in die Ing.-Etzel-Straße verlagert werden, wodurch eine jahrzehntelange Nachkriegslösung beseitigt werden
kann. Ich glaube, dass dieser Standort
dafür bestens geeignet ist.
Es befinden sich rundherum sehr viele
Beratungseinrichtungen, wie die Tiroler
Gebietskrankenkasse, Sozialversicherung
und auch der Hauptbahnhof ist in der
Nähe. Ich glaube, dass das ein ganz
wichtiger Schritt für die Verwaltung ist.